Wien - Die Ethikkommission der Bundesregierung ist in ihrer Sitzung am Montag zu ihrer ersten Empfehlung gekommen. Wie bereits im Samstag-S TANDARD angekündigt, wird der Bundesregierung einstimmig empfohlen, die Biomedizin-Konvention zu unterzeichnen. Das völkerrechtliche Dokument regelt einen ethischen Mindeststandard und ist unter anderem wegen unklarer Regelung der Embryoforschung umstritten.

Bekanntester Hauptkritikpunkt ist Paragraph 17, der Medizinforschung an "einwilligungsunfähigen Personen", also etwa geistig Behinderten oder Kindern, in Ausnamefällen gestattet. "Niemand zwingt uns, etwas zuzulassen, nur weil es dort nicht verboten ist", begründete Christian Kopetzki, Medizinrechtler in der Kommission, die Entscheidung. "In manchen Punkten wie Gentests sind die Standards sogar strenger als bei uns."

Kurz und undifferenziert

"Kurz und undifferenziert, von der Richtung her okay", nannte Birgit Primig, Vorsitzende der alternativen Ethikkommission diverser Behindertenorganisationen, die Empfehlung: "Details fehlen." Ihr war das Dokument vor der Öffentlichkeit präsentiert worden. Da ihr Gremium Bedenken zum Konventionsparagraphen über Medizinforschung an "einwilligungsunfähigen Personen" hat, sei ein Alternativpapier wahrscheinlich, so Primig.

Keinen Beschluss fasste die offizielle Ethikkommission, die im Auftrag der Regierung tätig wird, zur österreichischen Kofinanzierung von Embryoforschung im nächsten EU-Rahmenprogramm. (DER STANDARD, Printausgabe, 12.2.2002)