Wien - Anlässlich der internationalen Konferenz gegen Kinderpornografie im Internet, die bis Freitag in Wien stattfindet, erklärte heute, Donnerstag, der Sprecher des Justizministeriums Gerhard Litzka, dass verdeckte Ermittlungen in diesem Bereich in Österreich durchaus zulässig seien. "Wenn man einen Anbieter ausgeforscht hat, darf sich ein Beamter als Interessent gerieren", sagte der Jurist. "Problematisch wäre es, wenn die Ermittler noch einen Schritt weiter gehen und, um ihr Interesse zu dokumentieren, selbst Kinderpornos anbieten würden. Dass man das nicht tut als Fahnder, ist schon deshalb eine Selbstverständlichkeit, weil der Beamte sonst eine strafbare Handlung begehen würde. Unter Umständen würden so sogar andere Interessenten von ihm Kinderpornos bekommen", erklärte Litzka. Eine solche Vorgangsweise wäre "in ihrer Auswirkung nicht mehr begrenzbar". Verboten sei selbstverständlich auch, jemandem einen Auftrag zur Produktion eines Kinderpornos zu geben, so Litzka. "Aber das ist ja logisch und verständlich. In so einem Fall würde es ja durch diesen Auftrag Opfer geben." In der Praxis werde die verdeckte Fahndung etwa in der Bekämpfung des Drogenhandels bereits seit Jahren angewendet, sagte Litzka. Mit der Strafprozessreform im kommenden Jahr werde sie "auf eine saubere gesetzliche Ebene" gestellt. Probleme für die Exekutive gebe es aber schon jetzt nicht: "Es wird sich kein Staatsanwalt finden, der einen Fahnder, der sich als Interessent von Drogen oder Kinderpornos ausgibt, bestrafen will", meinte der Jurist. (APA)