Inland
Ex-FPÖ-Abgeordneter Peter Rosenstingl enthaftet
Gutachten attestiert "fortschreitende Herzerkrankung"
Wien - Der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Peter Rosenstingl, der
im März 2000 wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue zu
sieben Jahren Haft verurteilt worden ist, befindet sich wieder auf
freiem Fuß. Der Ex-Politiker ist am Dienstagmittag aus der
Justizanstalt Wien-Josefstadt wegen Vollzugsuntauglichkeit entlassen
worden, nachdem ihm ein gerichtsmedizinisches Gutachten eine
"fortschreitende Herzerkrankung" bescheinigt hat. Rosenstingl hat
mehrere Bypass-Operationen hinter sich, zuletzt musste er zum
wiederholten Mal im Wiener AKH behandelt werden. Die Expertise des Gerichtsmediziners Herbert Mortinger dürfte
derart deutlich ausgefallen sein, dass selbst die Staatsanwaltschaft
dem Beschluss des zuständigen Richters Peter Loibl nicht
entgegentrat. Reguläres Strafende für Rosenstingl wäre der 5. Juni
2005 gewesen.
Eindeutige Vollzugsunfähigkeit
"Bei Peter Rosenstingl liegt nach dem medizinischen Gutachten
eindeutig eine Vollzugsunfähigkeit vor", erklärte Friedrich
Forsthuber, Pressesprecher des Wiener Straflandesgerichts, am
Dienstagnachmittag. Bereits bei Antritt
seiner Strafe sind demzufolge schon rudimentäre Anzeichen einer
schweren Erkrankung am Herzen gegeben gewesen. "Die Voraussetzungen
für die Gewährung eines nachträglichen Strafaufschubs sind damit
erfüllt", sagte Forsthuber.
Rosenstingl hatte bereits während seiner U-Haft über massive
Herzprobleme geklagt. Nach Rechtskraft seines Urteils sollte er
eigentlich in die Justizanstalt Hirtenberg verlegt werden, doch
entschied man, den prominenten Häftling vorerst im Wiener
Landesgerichtlichen Gefangenenhaus zu belassen: Wiederholt musste er
im AKH behandelt, mehrmals auch operiert werden. "Die Ausführungen
wären von Hirtenberg aus schwer machbar und wohl auch kaum zu
verantworten gewesen", bemerkte Forsthuber. Zu Jahresbeginn brachte
Peter Rosenstingl schließlich den Antrag auf vorzeitige Entlassung
aus der Strafhaft ein.
Dem Gesetz entsprechend muss jetzt in regelmäßigen - im Regelfall
sind das Intervalle zwischen einem halben und einem Jahr - Abständen
geprüft werden, ob sich Rosenstingls Gesundheitszustand nach seiner
Enthaftung nicht so weit bessert, dass er den Rest seiner Strafe doch
noch verbüßen kann. Da es sich dem Gutachten zufolge aber um eine
"rasch fortschreitende Erkrankung" handelt, "ist das aus heutiger
Sicht wohl eher unwahrscheinlich. Aber Wunder passieren immer",
stellte dazu der Gerichtssprecher fest. (APA)