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apa/pfarrhofer
Wien/Linz/Innsbruck - "Ich komm' heim. Was gibt's zum Essen?" Der vierzehnjährige Florian steht vor seiner Schule und brüllt ins Handy. Seine Freundin Bilanka greift ebenfalls in die Tasche: Telefon raus, "Mama, ich bin's . . ." Drinnen in der Hauptschule im 15. Bezirk gilt Handyverbot. Wie übrigens an vielen Schulen, wie ein Standard-Rundruf ergab. Seit Verbote ausgesprochen wurden, wurden Österreichs Schulklassen weitgehend zur handyfreien Zone. "Bei uns dürfen die Kinder das Handy mithaben, aber ausgeschaltet. Telefoniert werden darf nur mit Erlaubnis in dringenden Fällen", erzählt eine Lehrerin in der Wiener kooperativen Mittelschule Sacre Coeur. Dies sei in einer Vereinbarung des Schulforums, in dem Eltern und Lehrer zusammensitzen, festgelegt worden. "Seither gibt es kein Problem mehr." Verbot auch für Lehrer In den Bundesländen gibt es unterschiedlichste - meist schulinterne - Regelungen. In Oberösterreich wurde schon 1998 vom Landesschulrat ein Erlass über das "Benützungsverbot von Handys im Unterricht" herausgegeben. Das Verbot gilt für alle - Schüler wie Lehrer. Denn auch bei Letzteren soll mitunter aufdringliches Klingeln aus den Taschen dringen. Vom Tiroler Landesschulrat gibt es Empfehlungen für Direktoren, dass ein Handy beim Verstoß gegen ein ausgesprochenes Verbot "die kürzestmögliche Zeit abgenommen" werden darf, wie ein Sprecher erklärt. Sofort nach dem Unterricht muss das Gerät wieder ausgehändigt werden, da sonst das "Grundrecht auf Eigentum" verletzt werde. In einer Mühlviertler Hauptschule nahe Linz ist man da schon strenger: Das abgenommene Handy muss von den Eltern abgeholt werden, sonst bleibt es in Verwahrung. Können Jugendliche ihr Guthaben auf der Handywertkarte nicht in der Schule verbrauchen, bleibt die Freizeit: Und in der wird umso heftiger drahtlos palavert. Bei max.mobil weiß man, dass "Jugendliche SMS am intensivsten nützen und am meisten Prepaid Cards kaufen", wie Sprecherin Maria Rohrmoser erklärt. Daten über unbezahlte Handyrechnungen von Kids liegen nicht auf: "denn nur Volljährige dürfen Verträge abschließen". Für Jüngere müssen die Eltern unterschreiben - und zahlen. Ausreichend Erfahrungen mit jugendlichen Handynutzern hat man bei der Linzer Schuldnerberatung. Klaus Wögerer: "Wenn 17-, 18-Jährige mit Schulden zu uns kommen, sind jene fürs Handy fast obligatorisch." (aw, Der Standard, Printausgabe, 25.02.02)