Washington - Der Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums für das Jahr 2001 stellt Österreich ein relativ gutes Zeugnis aus, insbesondere der Rechts- und Wirtschaftslage der Alpenrepublik. Kritik gibt es an gewissen Polizeipraktiken, wie dem im Internet publizierten Bericht zu entnehmen ist. Die "Menschenrechte der Bürger des Landes" werden dem Bericht zufolge in Österreich geachtet. Es gebe aber "gewisse Berichte über Polizeipraktiken, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen", so Fälle, dass Häftlinge bzw. in Polizeigewahrsam befindliche Personen geschlagen wurden, weiters Fälle verbaler Attacken, Drohungen und Belästigungen. Eingehalten werde die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit. Gesetze zur Ahndung von Verleumdungen hätten jedoch "schädliche Auswirkungen für journalistische Berichterstattung", so der Bericht weiter. Diese Gesetze seien geeignet, Berichte über brutales Verhalten seitens der Polizei zu unterbinden. Ausländische Beobachter, darunter auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kritisieren die Anwendung von gerichtlichen Klagen zum Schutz von Politikern. Als Beispiel wird erwähnt, dass der Kärntner Landeshauptmann und frühere FPÖ-Obmann Jörg Haider seit 1986 mehr als 350 solcher Verfahren gegen Presseaussendungen und Einzelpersonen eingeleitet habe. Rückgang der Beschwerden wegen neonazistischer Zwischenfälle Mitglieder einiger nicht anerkannter Religionsgemeinschaften, insbesondere solcher, die als "Sekten" angesehen werden, "erfahren Diskriminierung seitens Regierung und Gesellschaft". Das Problem der Gewalt gegen Frauen sei existent, die Regierung habe jedoch Schritte dagegen eingeleitet. Statistiken des Innenministeriums in Wien für das Jahr 2000 belegen "einen Rückgang der Anzahl" von Beschwerden wegen neonazistischer, rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Zwischenfälle. Bei der Aufzählung von Fällen, die im Widerspruch zur Einhaltung der Menschenrechte stehen, wurde auch der Fall Marcus Omofuma, allerdings ohne Nennung des Namens des bei der Abschiebung ums Leben gekommenen nigerianischen Asylwerbers erwähnt. Fälle von "politisch motiviertem Verschwinden", habe es in Österreich im Jahr 2001 nicht gegeben, dies sei auch wie Folter sowie andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von der Verfassung verboten. Die Ehre der Polizisten Vereinzelt gebe es Berichte, dass Personen von Polizisten geschlagen oder verbal attackiert worden seien. Statistiken der Regierung für das Jahr 2000 zufolge gab es 373 Beschwerden gegen Polizisten wegen "ungerechtfertigter Gewaltanwendung" (1999: 365 Fälle). Diese reichten von Verleumdungen über Verabreichung von Stößen, die bei den Opfern meist Quetschwunden verursachten. Einige dieser Gewaltakte waren rassistisch motiviert. Eine Untersuchung des Innenministeriums im Jahr 2000 über "ethisches Verhalten der Polizei" habe ergeben, dass die Hälfte der befragten 2000 Polizisten erklärt hatten, sie würden Fälle von ungebührlichem Verhalten ihrer Kollegen nicht melden. 2000 wurden vier Polizisten wegen ungerechtfertigter Gewaltanwendung gerichtlich verurteilt. Unabhängigkeit der Justiz wird seitens der Regierung beachtet Die Verhältnisse in den österreichischen Gefängnissen entsprechen dem Bericht zufolge im Allgemeinen internationalen Normen, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen seien laut Verfassung verboten. Dasselbe gelte bei Zwangsexil. Die Unabhängigkeit der Justiz wird seitens der Regierung beachtet, politische Häftlinge gibt es in Österreich nicht. Auch die verfassungsmäßig garantierte Gewährleistung der Privatsphäre, des Hausfriedens und des Briefgeheimnisses werde beachtet. (APA)