Längere Abwesenheit oder Verhinderung kann der Landeshauptmann dem Ministerratsdienst und dem Verfassungsdienst in Form einer Abmeldung mitteilen. "Von Bundesland zu Bundesland verschieden" sei diese Praxis, Kärnten habe bisher jedenfalls zu den zuverlässigsten "Abmeldern" gehört, heißt es im Kanzleramt.

Auf Landesebene gelten für die Abwesenheit des Landeshauptmanns genaue Regeln. Ist er verhindert, oder plant er eine Auslandsreise, so hat er den Ersten Landeshauptmannstellvertreter zu verständigen. Dieser vertritt ihn auch in Angelegenheiten der Bundesverwaltung. Die Kärntner SPÖ will nun klären, ob und wann Haider seinen Stellvertreter Karl Pfeifenberger von seiner Irakreise verständigt hat. (kob)

(DER STANDARD, Printausgabe, 14.3.2002)