Wien – Der Grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen ist keineswegs der Meinung, dass eine Volksabstimmung über die Abfangjäger aus Neutralitätsgründen unmöglich ist. Entsprechende Darstellungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nach dem gestrigen Ministerrat wies Van der Bellen Mittwoch Vormittag gegenüber der APA zurück. Hauptargument des Bundessprechers: Österreich sei in der Beschaffung des Militärgeräts immer autonom gewesen.

So betonte Van der Bellen, dass Österreich nach 1955 jahrzehntelang ohne bewaffnete Kampfjets ausgekommen sei – und dies trotz des Gesetzes-Auftrags, das Land mit allen Mitteln zu verteidigen. Keine der Regierung von damals, ob rot-schwarz, rot oder schwarz habe einen Konflikt mit der Neutralität gesehen, nur weil Österreich über keine Abfangjäger verfügt habe.

Elektronische Luftüberwachung als Alternative

Weiters verwies Van der Bellen auf Aussagen von Verteidigungsminister Herbert Scheibner (F), wonach die Aufgabe der Draken bzw. ihrer potenziellen Nachfolger eine luftpolizeiliche und keine Verteidigungssache sei. Dafür 30 Milliarden Schilling auszugeben stehe nicht dafür. Für diesen Job gebe es geeignetere Instrumente wie die elektronische Luftraumüberwachung.

Auch einen Vergleich mit der Schweiz lässt der Grüne Bundessprecher nicht zu. Wenn sich Österreich am Neutralitäts-Begriff des Nachbarlandes orientiert hätte, wäre es bis vergangene Woche unmöglich gewesen, der UNO beizutreten – geschweige denn an friedensbewahrenden Einsätzen wie am Golan oder im Kosovo teilzunehmen.

Der ÖVP schließlich wirft Van der Bellen sinngemäß ein Doppelspiel vor. So sei für die Volkspartei in den vergangenen Jahren die Neutralität "ein unanständiges Wort" gewesen. Jetzt plötzlich solle sie aber dafür herhalten, um den Abfangjäger-Kauf zu legitimieren – für Van der Bellen hat dieses Vorgehen "nicht einmal Charme".

Experten uneinig

In der Frage, ob sich aus dem Neutralitätsgesetz die Verpflichtung zur Luftraumüberwachung ableiten lässt, sind sich auch Experten nicht ganz einig. Für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer "muss ein neutraler Staat in der Lage sein, seinen Luftraum zu überwachen". Wie viele Flugzeuge er einsetze, sei Frage des Bedrohungspotenzials, so Mayer im ORF-Mittagsjournal. Dem kann sich der Verfassungsexperte Theodor Öhlinger nicht ganz anschließen. Für ihn lässt sich aus dem Neutralitätsgesetz nicht ableiten, dass man "diese Waffe brauche".

Dies hänge von der potenziellen Gefährdung des Luftraumes ab. Hier gebe es aber gute Gründe, dass "unser Luftraum" nicht grob gefährdet sei, so Öhlinger im ORF-Mittagsjournal. Das ist für Mayer nicht nachvollziehbar. Das rechtfertige nur eine weniger gute Luftraumüberwachung, aber nicht den Verzicht. Ein neutraler Staat müsse in der Lage sein, bei Problemen sofort zu reagieren. Man könne sich nicht erst dann zum Kauf von Abfangjägern entschließen.

Für den Völkerrechtsexperten Manfred Rotter ist dagegen entscheidend, dass die souveräne Sicherung des österreichischen Luftraums auch im ganz normalen Alltag möglich ist. Elektronische Maßnahmen alleine sieht er als nicht ausreichend. (APA)