Wien
Vignettenpflicht auf Nordbrücke in Wien
Bis 30. April gilt Übergangsfrist
Wien - Ein Vignette ist ab morgen, Montag, für die
Stockerauer Schnellstraße (S5) in Niederösterreich und für die
Nordbrücke in Wien notwendig. Bis 30. April gilt eine Übergangsfrist,
in der nicht gestraft wird. Die Nordbrücke heißt ab 1. April zwischen
dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße
nicht mehr B227 sondern A22, wird also ein Teil der Donauufer
Autobahn. Keine Vignettenpflicht besteht dagegen in Zukunft für die Arlberg
Schnellstraße (S16) zwischen Dalaas und der Anschlussstelle Bludenz
sowie auf der Wiener Nordrand Straße (B302) zwischen der
Südosttangente (A23) und der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den
Einkaufszentren im Nordosten können somit kostenfrei erledigt werden. (APA)