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Wien - Seit der S TANDARD darüber berichtete, dass sich das Arbeitsmarktservice (AMS) mit Stellenvermittlungen schmückt, die ohne sein Zutun zustande kamen (am 8. März 2002), häufen sich in der Redaktion Hinweise auf weitere statistische Ungereimtheiten. Sperren: Arbeitsuchende, denen das Arbeitslosengeld eine Zeit lang gesperrt wird, weil sie an sich zumutbare Jobs oder Schulungen (§10-Sperren) abgelehnt haben, werden nicht mehr als Arbeitslose gezählt, obwohl sie es ja noch sind, lautet ein Hinweis. S TANDARD -Recherchen bestätigten: Tatsächlich verschwinden sie für die Zeit der Sperre (sechs bzw. acht Wochen) aus der Statistik. 2001 war dies österreichweit bei 9538 Menschen der Fall. Eine AMS-Sprecherin bestätigt diese Vorgangsweise: "Das ist so festgelegt. Das wollen wir nicht weiter kommentieren." Stichtag: "Arbeitsuchende - wie etwa Schulabgänger und Sozialhilfeempfänger -, die kein Geld vom AMS bekommen, werden einen Tag vor dem Zähltag für die Statistik aus dem Computer genommen und gleich danach wieder hineingestellt", lauten übereinstimmende Informationen von Ex-AMS-Beratern. Das würde die Zahl der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen senken. Und die Betroffenen hätten keine Chance, auf diese Rein-raus-Aktion draufzukommen, weil sie ihr vorübergehendes Herausnehmen aus dem Computer nicht spüren. Zehn Prozent aller offiziell gemeldeten Arbeitsuchenden fallen in diese Kategorie. Diese Aktionen werden vom Arbeitsmarktservice Österreich allerdings vehement in Abrede gestellt: "Das ist eine Unterstellung. Wir haben klare Regeln, wie das zu handhaben ist, und diese Regeln werden auch eingehalten", betont AMS-Sprecherin Beate Sprenger.

Persönliche Daten: Wenn Arbeitsuchende einen Computerausdruck mit Informationen über sie in den AMS-Computern gespeicherten Daten wollen, müssen sie mindestens vier Stunden warten. Dass es so lange dauern kann, räumt auch die AMS-Sprecherin ein. "Weil Datensätze inzwischen bearbeitet werden", behauptet Exberater Michael Tfirst. Der Berater müsse mit seinem Vorgesetzten den gesamten Datensatz auf eventuelle menschenverachtende Äußerungen hin prüfen. Das AMS hat eine andere Erklärung: "weil das Material umfangreich und aus drei verschiedenen Applikationen (Leistung, Vermittlung, Förderung) rausgeholt werden muss". (Lydia Ninz, Monika Bachhofer, DER STANDARD, Printausgabe 16.4.2002)