Wien - Die Gipfelgespräche zwischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) und den Sozialpartnern zum Thema Nachtarbeit für Frauen sind ohne Ergebnis Montag Abend zu Ende gegangen. Der ÖGB hält an seinem Verlangen nach einem zehnprozentigen Zeitguthaben für jede geleistete Nachtarbeitsstunde ebenso fest wie an der Forderung nach Versetzungsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz. Das würde die Nachtarbeit "massiv verteuern", begründete die Wirtschaftskammer ihre Ablehnung.Wirtschafts- und Arbeitsminister - oder? "Auf Grund der erwiesenen Gesundheitsbeeinträchtigung muss Nachtarbeit besonders bewertet werden, was der Ausgleich mittels Zeitguthaben gewährleistet", argumentiert ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch. Diese Forderung sei kein Neuland, denn in verschiedenen Kollektivverträgen und für die Gesundheitsberufe sei dies bereits Realität. Auch vom Versetzungsanspruch auf einen Tagesarbeitsplatz wolle man nicht abrücken. Der ÖGB-Präsident erwartet, dass Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) "seine Verantwortung als der für die Arbeitnehmer zuständige Arbeitsminister ebenso wahrnimmt wie jene des Wirtschaftsministers". WKÖ: Zu teuer Reinhold Mitterlehner, stv. Generalsekretär der Wirtschaftskammer, ist strikt gegen einen zehnprozentigen Arbeitszeitzuschlag für alle ArbeitnehmerInnen und weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie nur die Notwendigkeit von Ausgleichsruhezeiten vorsehe. Und Versetzungsanspruch bestehe nur "bei einer Gesundheitsgefährdung und bei betrieblichem Gestaltungsspielraum". "Eine Berücksichtigung der Arbeitnehmerwünsche durch eine Übererfüllung der EU-Richtlinie könne aber nicht als Grundlage für einen Kompromiss in dieser Frage herangezogen werden", betont Mitterlehner. Angesichts der "aktuellen Wirtschaftssituation" hätten die ArbeitgeberInnen keinen Spielraum: "Bereits jetzt wird Nachtarbeit in der Regel deutlich höher bezahlt, als die Arbeit am Tag. Wir können einer massiven zusätzlichen Verteuerung der Nachtarbeit für alle nicht zustimmen", schloss Mitterlehner. Bartenstein: Begutachtungsentwurf wird vorgelegt Dies sei der "letzte Versuch des Ministers für eine Einigung" gewesen, hieß es. Er bedauere sehr, dass es in dieser Angelegenheit zu keiner Kompromisslösung gekommen sei, zumal die fehlende gesetzliche Regelung nichts anderes als eine Diskriminierung der Frauen am Arbeitsmarkt bedeute. Als nächsten Schritt werde im Wirtschaftsministerium nun ein Begutachtungsentwurf verfasst, in dem das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben werde. Dieser soll in den nächsten Tagen fertig gestellt werden und liege dann fünf Wochen zur Begutachtung auf. Ergebnisse frühestens im Sommer Österreich hat bis heute bei der Frauen-Nachtarbeit keine gesetzliche Anpassung an das EU-Recht vorgenommen. Frauen arbeiteten daher seit 1. Jänner 2002 in der Nacht ohne ausreichende Schutzbestimmungen. Die alte Regelung war mit Jahresende ausgelaufen, da sie dem Gleichheitsgrundsatz der EU widerspricht - eine neue Regelung ist nicht vor Sommer 2002 zu erwarten. (APA/red)