Netzpolitik
Sabotageanleitung nicht mehr im Netz
Deutsche Bahn gewinnt Rechtsstreit gegen niederländischen Provider
Der niederländische Internet-Service-Provider XS4ALL
musste die Seiten der Zeitschrift "Radikal" vom Netz nehmen. Auf diesen Seiten wurden Anleitungen zur Sabotageakte bei Castortransporten angeboten.
Ein Zeichen wurde gesetzt
Der Bahnjurist Christian Schreyer erklärt im Magazin
Telepolis
, dass damit "ein Zeichen gesetzt wurde, dass nicht jeder Sabotageanleitungen gegen die Bahn im Internet veröffentlichen kann". Er wies zudem auf die hohen Reparaturkosten hin. Zwar glaube er nicht, dass die Veröffentlichungen im Netz direkt zu den Sabotageaktionen geführt hätten, da diese in der Szene ohnehin kursierten. Er bezeichnete jedoch die Sabotageanleitungen als sehr wirksam. Die Anschläge seien eher im Zusammenhang mit den Castortransporten zu sehen. 1996 verzeichnete die Bahn 39 Anschläge mit Hakenkrallen sowie 36 Anschläge auf Achszähler. Im letzten Jahr waren es 19 Hakenkrallen-Anschläge und 6 Achszähler-Anschläge.
Seit 1996
Bereits 1996 gab es ein Verfahren gegen die "Radikal"-Seiten, dieses wurde allerdings im Juni 2000 gegen eine geringe Geldbuße eingestellt. Nun war aber die Sabotageanleitungen wieder im Internet aufgetaucht. Die
Deutsche Bahn
gewann nun gegen den Provider vor einem Amsterdamer Gericht – das Material war auch nach niederländischem Recht illegal.
XS4All
teilte mit
, die schriftliche Begründung abwarten zu wollen und dann über eine Berufung zu entscheiden.
Wie die Online-Ausgabe der
"Financial Times Deutschland"
berichtete, verklagte die Deutsche Bahn auch die Internet-Suchmaschinen Google, Altavista und Yahoo, die entsprechende Seiten aus den Suchseiten zu entfernen.
(red)