Die Brüssler Juristen haben zwölf für die Sudetendeutschen relevante Dekrete untersucht. Nur bei Dekret Nummer 16 hatten die Juristen kurz gezögert. Darin war für Deutsche im damaligen Tschechien, die mit den Nazis kollaborierten, auch die Todesstrafe vorgesehen. Eine Verjährungsfrist war nicht angegeben. Augenscheinlich werden Deutsche in Tschechien heute jedoch nicht mit dem Tod bedroht. Die Schlussfolgerung der Juristen: Auch dieses Gesetz ist nicht rechtsgültig.
Der juristische Dienst der EU hat deshalb am Ende befunden, dass die Benes-Dekrete in ihrer Gesamtheit den Beitritt der Tschechischen Republik nicht behindern. Ähnlich hatte sich bereits der EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen bei seinem jüngsten Besuch in Prag geäußert: Die Benes-Dekrete gehörten der Vergangenheit an, sagte er dort. (red)