Berlin - Die Situation von Gewalt betroffener Frauen in Berlin hat sich verbessert: Mit dem seit 1. Januar gültigen Gewaltschutzgesetz gehen immer mehr Frauen gegen gewalttätige Männer vor, bilanzierte Berlins-Grünen-Vorsitzende Regina Michalik. Die Zahlen: In den zurückliegenden vier Monaten wurden mehr als 100 sogenannte Platzverweise ausgesprochen. Die Täter dürfen sich ihren Opfern für eine Übergangszeit nicht mehr nähern. In diesem Zeitraum können die Misshandelten weitere Schritte zu ihrem Schutz einleiten. Das in Berlin laufende Pilotprojekt ermöglicht es der Polizei erstmals, Gewalttäter in der Familie ohne richterliche Anordnung der Wohnung zu verweisen. Regelung in Österreich gilt als Vorbild Österreich mit seinen 24 Frauenhäusern gilt in der Gewaltprävention als internationales Vorbild. Vor allem das heimische Gewaltschutzgesetz wird europaweit als Maßstab herangezogen. Dieses existiert seit 1997. Es gibt der Exekutive die Befugnis, einen "häuslichen Gewalttäter" zu verpflichten, sich von der Wohnung fern zu halten, in der die gefährdete Person wohnt. Das Betretungsverbot der Polizei gilt längstens 20 Tage. Dann wird es von einer Verfügung des Familiengerichts ersetzt oder es tritt außer Kraft. Die Kooperation von Behörden und privaten Einrichtungen ist insbesondere durch die Einrichtung von Interventionsstellen gegen Gewalt besonders verstärkt worden. Dazu trägt auch die intensive Schulung der BeamtInnen maßgeblich bei. (red)