Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag die Reform der Gewerbeordnung beschlossen. Zentrale Punkte darin sind die Umwandlung des Handels zu einem freien Gewerbe, eine Erleichterung des Zugangs zur Meisterprüfung sowie eine Lockerung bei den so genannten Nebenrechten. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) meinte nach dem Ministerrat gegenüber Journalisten, es handle sich bei Reform um eine "maßvolle aber doch Liberalisierung". Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) erhofft sich, dass durch die neue Gewerbeordnung in diesem Jahr die Schallmauer von 30.000 Neugründungen von Unternehmen übersprungen wird. Bartenstein hob im Besonderen hervor, dass durch die Reform der Handel zu einem freien Gewerbe werde. Immerhin sei dadurch jedes zweite Unternehmen betroffen. Lediglich der Handel mit Medizinprodukten und die bisher bewilligungspflichtigen Handelstätigkeiten, wie etwa der Waffenhandel, bleiben an einen Befähigungsnachweis gebunden. Vereinfachung bei Nebenrechten Eine Vereinfachung vorgesehen ist bei den Nebenrechten für Gewerbetreibende: "Manche Kleinlichkeit gehört der Vergangenheit an", meinte Bartenstein. So ist es künftig Fleischhauern etwa erlaubt, auch Gemüselaibchen zu verkaufen, was bis dato verboten war. Ein anderes Beispiel: Will eine Boutiquenbesitzerin künftig ein Kleid umändern lassen, muss sie dafür nicht mehr eine Meisterin beschäftigen, sondern lediglich eine Person mit Lehrabschluss. Konkurs-Neuerungen Bei der Meisterprüfung ist es durch die Reform nicht mehr notwendig, eine Lehrabschlussprüfung für das Antreten vorzuweisen. Einzig wesentlicher Faktor ist das Erreichen der Volljährigkeit. Eine Neuerung gibt es weiters für Unternehmer, die scheitern. Der Konkurs bildet keinen generellen Gewerbeausschluss- bzw. Entziehungsgrund mehr. Lediglich strafrechtliche Tatbestände oder die Abweisung eines Konkurses mangels Masse bleiben ein Hinderungsgrund für die Selbstständigenkarriere. Dass die Zahl der Paragraphen im Gewerberecht deutlich reduziert wurde und nunmehr mittels Verordnung geregelt wird, sieht Bartenstein als Vorteil. Bedenken der Arbeitnehmervertreter, wonach dem Wirtschaftsminister damit zu viel Macht überlassen werde, teilt er nicht. Immerhin habe man sich gegenüber dem Begutachtungsentwurf wegen der aufgetauchten Verfassungsbedenken dafür entschieden, die Berufsrechte weiter im Gesetz zu regeln. One-Stop-Shop Einen weiteren Reformpunkt hob insbesondere Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) hervor. Sie sieht als zentralen Punkt der Gesetzesänderung die Gesetzeswerdung des One-Stop-Shop-Prinzips. Das heißt, die Begründung einer Gewerbeberechtigung soll künftig einheitlich durch Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Mit der Gewerbeordnungsreform, die am 28. Mai im Wirtschaftsausschuss des Parlaments behandelt werden soll, wird auch die bisherige Beschränkung für die Gastgärten aufgehoben. Damit dürfen Schanigärten das ganze Jahr über bis maximal 23 Uhr betrieben werden. (APA)