Wien - Kinderbetreuungszeiten werden in die Beitragszeiten der Abfertigung neu einbezogen, freute sich am Dienstag ÖAAB-Bundesobmann Werner Fasslabend, der neuerlich die Forderung an die Regierung erhoben hatte, diesen Punkt bei der Umsetzung der Abfertigung neu zu berücksichtigen. Finanzielle Nachteile beseitigen "Wäre man darüber hinweggegangen, so hätte das bedeutet, daß Frauen auch in der zweiten Säule der Altersvorsorge mit dem gleichen Problem konfrontiert gewesen wären wie schon derzeit: Dass sie durch den Wegfall von Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeiten am Ende ihres Berufslebens eine empfindliche finanzielle Einbuße hätten hinnehmen müssen. Mit der Fortzahlung der Beiträge in die Abfertigungskassen während der Karenz wird dieses Manko beseitigt", so Fasslabend. Verkleinerung der Einkommensschere Die Fortzahlung der Beiträge während der Karenz würden auch dazu beitragen, daß die eklatante Schere bei Einkommen von Männern und Frauen ein wenig kleiner werde und der Aufbau eines zweiten Standbeins in Form einer Zusatzpension für Frauen Realität wird. Damit sei die Abfertigung neu nun wirklich zu einem "großen Wurf" in der Sozialpolitik und zu einem der Eckpunkte des neuen Sozialrechtes geworden, sagte Fasslabend. Es sei damit zu rechnen, dass die Neuregelung mit 1. Juli in Kraft trete. Bis zu diesem Zeitpunkt werde auch weiterhin an einem "Feinschliff" des Gesetzes gearbeitet werden, betonte Fasslabend. (red)