Inland
Unabhängiger Bundesasylsenat "notorisch überlastet"
SOS Mitmensch: Entscheidungspflicht wird verletzt
Wien - Als "notorisch überlastet" bezeichnet sich der
Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) in einem Schreiben an einen
Rechtsanwalt, in dem er mitteilt, dass mit einer angeforderten
Entscheidung in einer Asylsache in näherer Zukunft nicht gerechnet
werden könne. Offenbar könne der UBAS wegen Überlastung seiner
Entscheidungspflicht innerhalb von sechs Monaten nicht mehr
nachkommen, stellt SOS Mitmensch angesichts dieses Briefes fest - und
fordert eine bessere personelle Ausstattung sowie die
Zurückweisungsmöglichkeit für den UBAS. Ein Grund für die Überlastung des UBAS sei erfahrungsgemäß die
große Zahl an mangelhaften Bescheiden der ersten Instanz, des
Bundesasylamtes, meinte SOS-Mitmensch-Sprecher Philipp Sonderegger am
Dienstag in einer Aussendung. Deshalb forderte er eine
Zurückverweisungsmöglichkeit. Damit könnte der UBAS die Erste Instanz
zu einer mängelfreien Verfahrensführung und besseren Bescheidqualität
anhalten. Die derzeitige verfahrensrechtliche Rechtslage stelle
geradezu eine Ermunterung dar, Verfahren an die Berufungsinstanz zu
delegieren, meinte Sonderegger. (APA)