Wien - Als "notorisch überlastet" bezeichnet sich der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) in einem Schreiben an einen Rechtsanwalt, in dem er mitteilt, dass mit einer angeforderten Entscheidung in einer Asylsache in näherer Zukunft nicht gerechnet werden könne. Offenbar könne der UBAS wegen Überlastung seiner Entscheidungspflicht innerhalb von sechs Monaten nicht mehr nachkommen, stellt SOS Mitmensch angesichts dieses Briefes fest - und fordert eine bessere personelle Ausstattung sowie die Zurückweisungsmöglichkeit für den UBAS. Ein Grund für die Überlastung des UBAS sei erfahrungsgemäß die große Zahl an mangelhaften Bescheiden der ersten Instanz, des Bundesasylamtes, meinte SOS-Mitmensch-Sprecher Philipp Sonderegger am Dienstag in einer Aussendung. Deshalb forderte er eine Zurückverweisungsmöglichkeit. Damit könnte der UBAS die Erste Instanz zu einer mängelfreien Verfahrensführung und besseren Bescheidqualität anhalten. Die derzeitige verfahrensrechtliche Rechtslage stelle geradezu eine Ermunterung dar, Verfahren an die Berufungsinstanz zu delegieren, meinte Sonderegger. (APA)