Inland
Gaugg spaltet die FPÖ
Haider: Sozialsprecher kann Abgeordnetensitz behalten - "keine Unvereinbarkeit" mit PVA-Job
Wien - Die FPÖ ist in der Frage uneins, ob Sozialsprecher
Reinhart Gaugg nach seiner Kür zum Vize-Generaldirektor der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als Nationalratsabgeordneter
zurücktreten muss oder nicht. Gaugg: "Lebe ich in einer Demokratie oder in einer grünen Diktatur?"
Am kleinen U-Ausschuss zur Schließung öffentlicher Einrichtungen,
dessen Vorsitzender Gaugg ist, nahm der FPÖ-Sozialsprecher am
Mittwoch jedenfalls trotz Protesten von SPÖ und Grünen teil. Die
Opposition forderte Gaugg auf, den Vorsitz sofort zurückzulegen.
Gaugg meinte dazu lediglich: "Lebe ich in einer Demokratie oder in
einer grünen Diktatur?" - Und auf eine weitere Frage meinte
Gaugg, er habe lediglich korrekt seine Bewerbung um den Posten des
stellvertretenden Generaldirektors der PVA gemacht und dem nichts
hinzuzufügen.
Schweitzer: Falls PVA-"Fulltime-Job", muss Gaugg Mandat zurücklegen
Innerhalb der FPÖ stößt das Vorgehen Gauggs aber offenbar
mehrheitlich auf wenig Gegenliebe. So glaubt FPÖ-Generalsekretär Karl
Schweitzer, dass Gaugg sein Nationalratsmandat zurücklegen wird, wenn
sich der Posten des Vize-Generals der PVA als "Fulltime-Job"
herausstellen sollte. Schweitzer konzedierte zwar, dass rein formell
keine Unvereinbarkeit bestehe, sollte sich aber nach Vorliegen eines
Leistungskatalogs heraus stellen, dass die Ausübung des
Abgeordneten-Mandats nicht mehr zielführend sei, werde Gaugg sein
Mandat sicherlich zurücklegen. Die von der Parteilinie abweichende
Meinung von Sozialminister Herbert Haupt, der einen Rückzug Gauggs
nicht für nötig hält, sind für Schweitzer "ein eindeutiger Beweis",
dass es im Vorfeld der Bestellung zu keinen Absprachen mit dem
Minister gekommen sei.
Schöggl würde verzichten
Der steirische FP-Landeschef Leopold Schöggl forderte Gaugg
indirekt zum Rückzug auf. "Ich an seiner Stelle würde spätestens bei
Amtsantritt (als PVA-Vize-General) auf das Mandat verzichten". Und
weiter: "Ich wäre es der Partei schuldig". (APA)