Gesundheitspolitik
Sechs Kassen müssen helfen
Darlehensmodell mit Rückzahlungsgarantie
Wien - Besonders umstritten in der 60. ASVG-Novelle ist
jener Passus, der Darlehen der finanzkräftigeren zu Gunsten der
finanzschwachen Kassen vorsieht. Konkret sind sechs Träger
verpflichtet, bis Anfang Oktober eine entsprechende Summe an den
Ausgleichsfonds der Krankenversicherung zu zahlen. Den größten
Brocken leistet die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft mit 72 Millionen Euro. Ebenfalls betroffen sind die
Oberösterreichische GKK (45 Mill.), die niederösterreichische GKK (35
Mill.), die Salzburger GKK (20 Mill.), die Vorarlberger GKK (15
Mill.) sowie der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus
(5 Mill.). Festgelegt wurde nunmehr auf Drängen der betroffenen Länder eine
Rückzahlungsgarantie: Ab dem Jahr 2005 bis zum Ablauf des Jahres 2010
sind die als Darlehen überwiesenen Gelder samt Verzinsung vom
Ausgleichsfonds an die Träger zurückzuzahlen.
Die finanzschwachen Träger erhalten die jeweiligen Zuschüsse im
Rahmen von Zielerreichungs-Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten
oder waren sie nachweislich und unbeeinflussbar nicht einhaltbar,
kann es gekürzte Zuschüsse geben, die von der Geschäftsführung unter
Aufsicht des Verwaltungsrats bewilligt werden können. Auch die Höhe
der Zuschüsse wird von diesen Organen festgelegt.
Für die Träger hinzu kommt noch, dass sie in den beiden kommenden
Jahren statt zwei vier Prozent ihrer Einnahmen dem Ausgleichsfonds
zuschießen müssen. Geld erhält der Fonds noch dazu aus Erträgen der
Tabaksteuer, sobald diese angehoben wird. Vorgesehen ist ja eine
Verteuerung um 15 Cent pro Packung. Einbezogen in den Ausgleichsfonds
werden künftig auch die Eisenbahnerversicherung und die
Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten. (APA)