Wien - Das Justizministerium hat am Dienstag die Oberstaatsanwaltschaften angewiesen, vorläufig keine Verfahren nach Paragraf 209 des Gesetzbuches zu betreiben. Der so genannte Homosexuellenparagraf war am Montag vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, ist per Fristsetzung bis zum Februar 2003 aber noch in Kraft. Bis dahin will die Regierung die "Gesetzeslücke" schließen und die Frage des Schutzalters bei Jugendlichen über 14 Jahre neu regeln. Die Opposition tritt für eine ersatzlose Streichung des "209er" ein. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel kann sich dagegen weiterhin ein unterschiedliches Schutzalter bei homosexuellen und heterosexuellen Beziehungen vorstellen. ÖVP-Klubchef Andreas Khol sprach sich allerdings gegen Unterschiede aus. Für ihn ist denkbar, einen Passus einzufügen, wonach sexuelle Handlungen bei "erheblichem Altersunterschied" strafbar gestellt werden könnten. (DER STANDARD, Printausgabe 26.06.2002)