Wien - Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der heute die Aufhebung des so genannten Homosexuellen-Paragrafen (Paragraf 209 Strafgesetzbuch) bekannt gab, sei für die FPÖ "nicht überraschend gekommen", sagte der freiheitliche Generalsekretär Karl Schweitzer am Montag. Nun sei es wichtig, sich das Ganze genau anzuschauen und eine Analyse durchzuführen. Ziel der Novellierung aus freiheitlicher Sicht müsse "der verbesserte Schutz Jugendlicher beiderlei Geschlechts vor sexuellem Missbrauch" sein. Befragt zu einer Bewertung des VfGH-Erkenntnisses, erinnerte Schweitzer an den FP-Vorschlag, das Mindestalter für homosexuelle Beziehungen von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Die Freiheitlichen hätten im Parlament schon vor einigen Jahren gesagt, "diese 18 Jahre sind nicht sinnvoll und können auch nicht halten". Opposition begrüßt VfGH-Entscheidung Seitens der Opposition wurde die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), den so genannten Homosexuellen-Paragrafen (Paragraf 209 Strafgesetzbuch) zu kippen, am Montag erwartungsgemäß begrüßt. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl sprach von der "längst fälligen Aufhebung eines Unrechtsparagrafen". Für die Grüne Ulrike Lunacek hat der "jahrelange Kampf gegen den menschenrechtswidrigen und kriminalisierenden Paragraf 209" mit der Aufhebung nun "endlich einen ersten großen Erfolg erzielt". Kuntzl "erleichtert" Kuntzl betonte, dem unterschiedlichen Schutzalter von homo- und heterosexuellen Beziehungen seien bisher in "menschenverachtender Weise" viele Paare zum Opfer gefallen. Basis der bisherigen Regelung sei ganz offensichtlich "die völlig verfehlte Einstellung, dass die homosexuelle Ausrichtung eines Menschen erstens verwerflich und zweitens - einer ansteckenden Krankheit gleich - übertragbar wäre", so die SPÖ-Politikerin. Sie zeigte sich "erleichtert" darüber, dass sich der VfGH nun entsprechend entschieden habe. "Eine Frage der Menschlichkeit", sagte Kuntzl. Lunacek bedauert lange Frist Für Lunacek ist allerdings "bedauerlich", dass der VfGH den Paragrafen 209 nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben habe, sondern dem Parlament eine Frist bis 28. Februar 2003 für eine entsprechende Neuregelung gegeben habe. "Alles andere als eine ersatzlose Streichung wäre aber eine Fortsetzung der Menschenrechtswidrigkeit", so die Grüne. Als "erfreulich" bezeichnete sie dagegen, "dass mit diesem Entscheid der VfGH die homophoben Abwehrhaltung von Bundeskanzler Schüssel aufgehoben hat". Günter Tolar: Konstruktive Sacharbeit war der Weg zum Erfolg Von einem "langerwarteten Sieg der Gerechtigkeit" sprach Günter Tolar, der Vorsitzende der SoHo (Initiative Sozialismus und Homosexualität). Die Übergangsfrist von neun Monaten sei zwar ein Wermutstropfen, "da der VfGH hier offensichtlich Angst vor der eigenen Courage hatte". Wichtiger sei jedoch, dass das Höchstgericht ein klares Urteil gefällt habe. Konstruktive Sacharbeit habe zum Erfolg geführt. Mit seiner historischen Entscheidung habe der VfGH "die letzte explizit gegen Homosexuelle gerichtete Gesetzesbestimmung Österreichs aufgehoben und den Weg freigemacht für eine vernünftige Debatte über die rechtliche Anerkennung von Lesben und Schwulen". (APA)