Wien
Nur Grüne dagegen: Kritik an fehlenden Grenzwerten
Seltenes Lob der ÖVP für SPÖ: "Hat Lernfähigkeit und verkehrspolitische Vernunft bewiesen"
Wien - Erfreut reagierten die Verkehrssprecher von ÖVP und
SPÖ auf die am Mittwoch erzielte Einigung bei der Verfolgung von
Drogenlenkern im Straßenverkehr. Die SPÖ habe "Lernfähigkeit und
verkehrspolitische Vernunft" bewiesen und sei "von ideologischen
Vorurteilen abgerückt", sagte Helmut Kukacka. Aus der Sicht seines
Kollegen auf SP-Seite, Kurt Eder, hat sich "das Engagement der SPÖ
bezahlt gemacht". Durch die klinische Untersuchung von Blutproben
werde gegen Lenker, die unter Drogen stehen, streng vorgegangen.
Gleichzeitig würden "unbescholtene Bürger, etwa Kranke mit
Medikamentenbedarf", geschützt.Die Gleichstellung von Drogen und Alkohol erreicht
Kukacka sieht mit der Möglichkeit einer Blutabnahme zum Zweck
eines "Nachweises" von Drogen "die von der Koalition geforderte
Gleichstellung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erreicht".
Wer den Bluttest verweigert, muss mit den gleichen Konsequenzen
rechnen wie Lenker, die bei Alkoholverdacht Blutabnahme oder Alkomat
ablehnen. Mit dem Bluttest sei die Voraussetzung geschaffen, dass es
keine Bestrafung wegen Drogenbeeinträchtigung durch Medikamente geben
könne.
Das Parlament habe "die richtigen Mittel für einen reibungslosen
Vollzug ermöglicht", sagte Eder. Die Regierungsparteien seien jetzt
aufgefordert, "praktikable Lösungen im Medikamentenbereich zu
finden". Klar ist für Eder, dass Alkohol weiterhin das "weit größere
Problem" bleibe.
Grüne: Kein Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Keine Freude mit dem Beschluss haben die Grünen.
Verkehrssprecherin Eva Lichtenberger: "Der von der SPÖ mit den
Regierungsparteien ausgehandelte Kompromiss zur Novelle der
Straßenverkehrsordnung ist kein Schritt zu einer Verbesserung der
Verkehrssicherheit. Die Regierung war nicht bereit, für illegale
Drogen Grenzwerte zu definieren. Je nach Testmethode führt diese
Verweigerung dazu, dass maximal 25 Prozent der Ergebnisse korrekt im
Sinne einer tatsächlichen Beeinträchtigung sind." Bei mindestens drei
Viertel der positiv Getesteten werde zwar festgestellt, dass "etwas
konsumiert wurde". Eine akute Beeinträchtigung liege deshalb aber
nicht vor.
"Damit werden 75 Prozent der Getesteten bestraft, obwohl keinerlei
Beeinträchtigung vorliegt," kritisierte Lichtenberger. "Die klinische
Untersuchung durch den Amtsarzt klingt zwar in der Theorie gut, in
der Praxis wird aber jede längst vergangene Drogenauffälligkeit
ausreichen, um die Strafmaschinerie in Gang zu setzen." Per
Verordnung werde der Minister durch dieses Gesetz ermächtigt, andere
Methoden, wie Speichel- und Harntests, einzuführen, die noch extrem
unsicher seien. Gerade Harntests würden noch über Wochen
Abbauprodukte nachweisen, die in keinem Zusammenhang mit einer akuten
Beeinträchtigung stünden. Lichtenberger: "Über die Hintertür stimmt
die SPÖ damit Tests zu, deren Verhinderung sie als großen Erfolg
verkauft hat."
"Die gesetzliche Möglichkeit einer Blutabnahme im Verdachtsfall
würde der Exekutive das Vorgehen gegen drogenverdächtige Lenker
erleichtern", sagte Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV). Auch der ÖAMTC sprach von einer "wirksamen
Maßnahme" gegen Drogenlenker.
Das neue Gesetz soll im Juli im Nationalrat beschlossen werden.
Laut KfV und ÖAMTC könnte die Maßnahmen Anfang 2003 in Kraft treten. (APA)