Österreich ist, bei allem berechtigten Geraunze, nicht schlecht aufgestellt, was digitale Verwaltung betrifft. Gerade erst ist mit der digitalen Zulassung ein Service dazugekommen, den andere EU-Länder bis 2026 theoretisch umsetzen sollen, der aber realistisch betrachtet mancherorts erst viel später kommen wird – in Deutschland zum Beispiel. Österreich hat sich hier einen gewissen Vorsprung erarbeitet und erspart den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend zeit- und nervenraubende Behördengänge. Gut so, die Leute haben ohnehin andere Sorgen, als wegen eines Meldezettels einen Termin beim Amt zu machen.

Staatssekretär Florian Tursky und Innenminister Gerhard Karner
Präsentierten den digitalen Zulassungsschein: Staatssekretär Florian Tursky und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP).
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Doch bei allem Tempo ist das Gebührenwesen des Bundes nicht mitgewachsen, tatsächlich stammt es aus einer Zeit, als es in Österreich noch theoretisch die Todesstrafe gab. An diesem Regelwerk ist die digitale Revolution spurlos vorübergegangen. So kostet ein Strafregisterauszug immer noch 25 Euro. Dieser wird aber nicht händisch erstellt, sondern aus vorhandenen Daten generiert. Der einzige Aufwand ist eine automatisch verschickte E-Mail von einem Bundesserver.

Zwar ist im Digital Austria Act das Ende der veralteten Gebühr vorgesehen, aber bis dahin darf der Geist der Stempelmarkennostalgie noch spuken, und das heißt: Wir alle zahlen eine Entschädigung für einen nicht existierenden Aufwand. Das ist ein schwarzer Klecks auf der digitalen Bilanz. (Peter Zellinger, 15.2.2024)