Julian Assange schaut durch ein Fenster.
Julian Assange kämpft seit knapp 15 Jahren juristisch um seine Freiheit.
AFP/DANIEL LEAL

London – Wikileaks-Gründer Julian Assange darf unter Umständen noch einmal gegen seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das entschied der britische High Court am Dienstag.

Laut dem Urteil räumten die Richter Assange gute Chancen dabei ein, seine bereits beschlossene Auslieferung anzufechten. Zwar sind sechs der neun vorgebrachten Anfechtungsgründe aus Sicht der Richter nichtig. Jedoch hätten die USA, wie von Assanges Anwälten vorgebracht, nicht ausreichend zugesichert, dass der Australier sich vor einem US-Gericht auf die in der US-Verfassung unter dem First Amendment festgeschriebene Presse- und Redefreiheit berufen dürfe und dass eine Todesstrafe ausgeschlossen sei.

Video: Fall Assange: Britische Justiz verlangt Zusicherungen der USA.
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Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

Die Richter geben den USA nun drei Wochen Zeit, diese fehlenden Zusicherungen nachzureichen. Wenn Washington dem rechtzeitig nachkommt, wird es im Mai eine weitere Anhörung über Assanges Möglichkeiten, gegen die Auslieferung zu berufen, geben. Wenn nicht, kann der Whistleblower jedenfalls Berufung einlegen.

Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche diplomatische Depeschen und Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.

Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assange sieht sich hingegen wegen seiner journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt.

Schlechte psychische Verfassung

Für Assange ist es letzte Möglichkeit, sich vor britischen Gerichten gegen seine Auslieferung zu wehren. Der 52-Jährige sitzt seit April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.

Assanges Frau Stella fürchtete zuvor wegen der erwarteten harten Haftbedingungen in den USA und der labilen Psyche ihres Mannes um sein Leben. Suizidgefahr war auch der Grund, warum eine Richterin einst in erster Instanz die Auslieferung zunächst abgelehnt hatte. Doch die Entscheidung wurde später gekippt. Die britische Regierung stimmte seiner Auslieferung inzwischen zu. (fmo, APA, 26.3.2024)