Foto: APA/dpa/Uli Deck

Der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslands Sachsen hat kürzlich mit einer umstrittenen Forderung für Aufsehen gesorgt. Er will Smartphones in Schwimmbädern verbieten, um zu verhindern, dass heimlich Fotos und Videos von Personen in Badebekleidung oder nackt aufgenommen werden. Verantwortliche in Schwimmbädern halten diese Forderung für nicht durchführbar. Bei Millionen Badegästen pro Jahr sei es unmöglich, so ein Verbot durchzusetzen, sagt Martin Kotinsky, Öffentlichkeitsreferent der Wiener Bäder, zum STANDARD.

Vereinzelte Beschwerden

Seinen Angaben zufolge komme es im Einzelnen schon immer wieder vor, dass es Beschwerden gebe. Früher sei es mit klassischen Fotoapparaten aber noch eher aufgefallen, wenn jemand auffällig fotografiert habe. Ob jemand heute mit dem Smartphone heimlich ein Foto macht, sei aber so gut wie nicht feststellbar. "Man kann sich das Handy ans Ohr halten und so tun, als ob man telefoniert und dabei heimlich aufnehmen – die Geräte haben ja vorne und hinten eine Kamera", so Kotinsky.

Ein allgemeines Verbot hält Kotinsky trotzdem für nicht durchführbar. Das sei schon alleine aufgrund der Anzahl der Badegäste nicht möglich. Unklar sei zudem, wie so ein Verbot durchzusetzen wäre. Etwa ob alle Badegäste ihr Handy abgeben müssen, oder ob sie einen Sticker auf die Kamera kleben sollten.

Fotografieren ohne Einwilligung verboten

Bei der österreichischen Datenschutzbehörde heißt es auf Anfrage. "Jedermann, der sich durch das Verhalten eines anderen in seinen Datenschutzrechten verletzt erachtet (darunter fällt auch das ungewollte Fotografieren), kann sich mit einer Eingabe an die Datenschutzbehörde wenden. Diese prüft dann im Einzelfall, ob eine Rechtsverletzung vorliegt." Rechtlich unterscheidet sich das Fotografieren in Bädern nicht von Aufnahmen auf anderen Flächen wie Parks oder Stränden. Ein komplettes Verbot wäre daher "wahrscheinlich überschießend", so Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde.

Zumal Fotografieren in der Badeordnung ohnehin geregelt ist. Dort heißt es, dass "das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ausdrücklich verboten" ist. Bei einem Verstoß sollte man sich an die Badeaufsicht wenden. (Birgit Riegler, 30.6.2017)