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Wien – Die umstrittene Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz, mit der die Rücktrittsrechte vereinheitlicht werden sollen, dürfte nun doch kommen. Umstritten ist vor allem der Umstand, dass dadurch das "lebenslange Rücktrittsrecht" im Falle von Fehlberatungen fallen soll. Laut Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz, dürfte am kommenden Mittwoch im Parlament ein Abänderungsantrag eingebracht werden.

Auf der offiziellen Tagesordnung des Parlamentes für die Plenarsitzung am kommenden Mittwoch ist der Abänderungsantrag nicht zufinden. "Der Antrag soll durchgeschummelt werden, ohne auf viel mediale Kritik zu stoßen", vermutet Kolba.

Das dafür zuständige Justizministerium wollte zu dem Thema keine Stellungnahme abgeben, "da es sich dabei um eine Entscheidung des Parlaments handelt", wie es in einer schriftlichen Antwort gegenüber der APA hieß.

Neuer Anlauf

Die unbefristete Kündigungsmöglichkeit im Fall von Fehlberatungen bei Lebensversicherungen sollte bereits im Vorjahr auf Antrag der alten ÖVP-SPÖ-Regierung fallen, wurde aber aufgrund von medialem Druck nicht weiter verfolgt. Nun plane die Regierung einen zweiten Anlauf mit einem Antrag, der nahezu wortident mit dem Initiativantrag ist, glaubt Kolba.

Derzeit können Lebensversicherungen laut Europäischem Gerichtshof und Oberstem Gerichtshof auch lange nach Ablauf des Vertrages noch gekündigt werden, wenn die Versicherung falsch oder gar nicht über bestehende Rücktrittsrechte aufgeklärt hat. Den Kunden steht in diesem Fall die Rückerstattung aller Einzahlungen plus angefallener Zinsen zu. SPÖ und ÖVP wollten diese derzeit unbefristete Möglichkeit ursprünglich auf einen Monat nach Erfüllung eines Vertrages befristen, auch im Falle eines normalen Vertragsablaufs.

Werde der Abänderungsantrag angenommen, dann wäre ab 30. April ein Rücktritt – insbesondere von alten und bereits ausbezahlten beziehungsweise rückgekauften – Lebensversicherungsverträgen nur noch binnen einem Monat ab Rückkauf/Auszahlung möglich, so Kolba. Das würde bedeuten, dass bei Millionen bereits abgewickelten Verträgen das Rücktrittsrecht nur noch bis Ende April wahrgenommen werden könnte.

"Wunschgesetzgebung"

"Ich habe die Tricks der alten Regierung vor der Wahl aufgedeckt und den Beschluss dadurch verhindert. Nun kommt der zweite Versuch auf uns zu und ich fürchte, dieser Regierung der Konzerne ist das schiefe Licht, in das sie durch diese Wunschgesetzgebung für die Versicherungen gerät, letztlich egal", führt Kolba aus.

Der VKI habe im sozialpartnerschaftlichen Konsens die Unterstützung von Versicherungsnehmern bereits am 15. September 2017 beendet. Beim VKI hätten sich nur einige tausend Betroffene gemeldet. "Tatsächlich sind von rund zehn Millionen Verträgen rund die Hälfte betroffen. Die geplante Regelung soll also Millionen Kunden den Rücktritt abschneiden und um ihr Geld bringen", betont Kolba.

Der springende Punkt sei, dass Versicherungsnehmer bei einem Rücktritt erheblich mehr Rückzahlung bekommen, als bei Rückkauf oder normaler Auszahlung nach Ende der Laufzeit.

"Gerade die Enttäuschung über die zugesagte, aber selten erreichte Performance solcher Verträge drängt Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Dieser Rücktritt ist – wurde seinerzeit mangelhaft belehrt – derzeit "lebenslang" auch nach Vertragsablauf oder Rückkauf möglich", führt Kolba aus. (APA, 16.3.2018)