Die Ausbaupläne für die Plätze an ganztägigen Schulen werden abgeändert. Die dafür reservierten 750 Millionen Euro aus dem Bildungsinvestitionsgesetz werden bis 2032 gestreckt und auch erst später als ursprünglich geplant ausgezahlt.

Foto: Robert Newald

Wien – Die Ausbaupläne für die Plätze an ganztägigen Schulen werden abgeändert. Die dafür reservierten 750 Millionen Euro aus dem Bildungsinvestitionsgesetz werden bis 2032 gestreckt und auch erst später als ursprünglich geplant ausgezahlt. Grund dafür sei, dass die Mittel aus der Bund-Länder-Vereinbarung zum laufenden Ganztagsschulausbau noch nicht abgerufen sind, hieß es aus dem Bildungsministerium.

Die Änderungen sollen am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Derzeit erfolgt der Ausbau der Plätze über eine bis 2019 laufende sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Seit dem Beginn des Programms 2011/12 wurde deren Zahl um knapp 60.000 erhöht. Mittlerweile besuchen rund 25 Prozent der Kinder an Volksschulen, Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen eine ganztägige Schulform.

2016 wurde durch das sogenannte Bildungsinvestititionsgesetz beschlossen, bis 2025 diese Quote weiter auf 40 Prozent zu erhöhen. Dafür wurden ab 2017 750 Mio. Euro aus der Bankenmilliarde reserviert. Diese Mittel sollen größtenteils durch eine Anschubfinanzierung für die Gemeinden für Infrastruktur und Personal ausgeschüttet werden. Bereits im Zuge der Budgeterstellung wurde bekannt, dass die Mittel bis 2032 gestreckt und auch erst später ausgezahlt werden.

Hundert Millionen nicht abgerufen

Als Begründung führt man im Bildungsministerium gegenüber der APA an, dass noch rund 100 Millionen Euro aus der 15a-Vereinbarung von den Ländern nicht abgerufen wurden. Zusammen mit den rund 40 Millionen aus dem Bildungsinvestitionsgesetz käme man 2018/19 aber auf eine Summe von mehr als 140 Millionen Euro. Diese Investitionen könnten die Gemeinden nicht stemmen. Daher sollen die beiden Förderschienen nicht wie geplant eine Zeitlang parallel laufen, sondern ineinander übergehen.

Dazu sei gekommen, dass das Bildungsinvestitionsgesetz nur neue Plätze fördere, nicht aber aus der 15a-Vereinbarung finanzierte "alte Plätze" weiter unterstütze. "Wenn das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) in seiner bisherigen Form in Kraft tritt, hätten die Länder und Gemeinden das Problem, dass Projekte, die bisher über die 15a Vereinbarung gefördert wurden, nicht weiter über das BIG gefördert werden." Das sei auch der Grund, warum viele Mittel nicht abgeholt bzw. ausgeschöpft worden seien.

Mit der Neuregelung könne dies vermieden werden – dass insgesamt dadurch weniger Plätze entstehen, ist möglich. Allerdings könne man durch die genaue Formulierung im Gesetz sicherstellen, dass etwa alte Plätze nur dann weitergefördert werden, wenn auch neue geschaffen werden. Der genaue Gesetzestext soll bis Herbst erarbeitet werden. Dabei soll auch der komplizierte Fördermechanismus vereinfacht werden. (APA, 4.7.2018)