Der Fahrplan bis zur Nationalratswahl.

Der Neuwahlantrag hat am Dienstag den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Damit ist der Wahltermin zwar noch nicht fixiert, der von SPÖ und FPÖ favorisierte 29. September gilt aber als quasi fix.

Per rot-blauen Abänderungsantrag wird der Neuwahlantrag erst am 3. Juli in Kraft treten, dadurch ist – wegen des Fristenlaufs – der 29. September der frühestmögliche Termin für die Nationalratswahl.

Mit dem Neuwahlantrag, den alle Fraktionen außer Jetzt mittrugen, wurde formal nur festgelegt, dass die Legislaturperiode frühzeitig endet und der Neuwahltermin "im September" liegen wird.

Abstimmung am Mittwoch

Formal steht der nun im Ausschuss abgesegnete (und geänderte) Neuwahlbeschluss am Mittwoch noch im Nationalratsplenum zur Abstimmung. Danach ist die Übergangsregierung am Zug: In einer Ministerratsverordnung muss sie den Neuwahltermin festlegen – wobei sie sich wohl an den Mehrheiten im Nationalrat orientieren wird, denn die Verordnung braucht noch im Hauptausschuss des Nationalrats eine Mehrheit, und dort gibt es ebenfalls eine SPÖ-FPÖ-Mehrheit, was den 29. September wahrscheinlich macht.

Äußerst kritisch äußerte sich die ÖVP, die einen "Rendi-Kickl-Deal" ortete: Von SPÖ und FPÖ sei der 29. September als Termin "indirekt festgelegt" worden, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Dienstag. Das entspreche "in keiner Weise dem Wunsch von Bundespräsident Van der Bellen, der sich von Anfang an für einen möglichst frühen Wahltermin im September ausgesprochen hatte". Um einen "unnötig langen Wahlkampf" zu vermeiden, habe die ÖVP in der Sitzung des Verfassungsausschusses einen früheren Termin (den 15. September) vorgeschlagen, was aber von der Mehrheit abgelehnt worden sei. Es sei "bedauerlich, dass die rot-blaue Allianz hier einmal mehr Parteiinteressen vor den Wunsch von Bevölkerung und Bundespräsident stellt", so Gerstl.

SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittman wies das gegenüber der APA zurück. Es gebe keine Allianz zwischen SPÖ und FPÖ, das habe auch das weitere Abstimmungsverhalten im Verfassungsausschuss gezeigt. Denn ein Antrag, der die Ministeranklage zum Minderheitsrecht machen würde, sei von einer "Allianz zwischen FPÖ und ÖVP" abgelehnt worden. "Wenn man von einer Allianz in einer zukünftigen Regierung spricht, ist das wohl eine zwischen ÖVP und FPÖ, weil da ist schon das Minderheitenrecht blockiert worden", so Wittmann. (APA, 11.6.2019)