Inland Lobbying & Korruption

Fischer im Blaufunk-Prozess: "Mensdorff war mein Sparringpartner"

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Siebenter Verhandlungstag im Untreueprozess um die Causa Tetron


Wien – Nach der Sommerpause ging am Mittwoch der Untreueprozess gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und den ehemaligen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer weiter. Fischer war bemüht zu erklären, wofür genau die Telekom Austria dem Lobbyisten 1,1 Millionen Euro überwiesen hat.

Auf Fragen von dem neu hinzugezogenen Sachverständigen Georg Jeitler, der eruieren soll, ob die Zahlungen gerechtfertigt waren, antwortete Fischer: "Wir haben viele Themen diskutiert." Es sei zum Beispiel darum gegangen, Hintergrundinformationen über osteuropäische Länder einzuholen. "Er war ein Sparringpartner. Wie ein Coach."

Mensdorff-Pouilly und Fischer hatten im Prozess bisher ausgesagt, dass die Zahlungen für Lobbying im Zuge der Ausschreibung des Blaulichtfunks "Tetron" des Innenministeriums sowie für Beratungen über mögliche Unternehmensübernahmen in Osteuropa geflossen seien. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch keine Gegenleistungen gefunden, Mensdorff-Pouilly muss sich deshalb wegen Beitragstäterschaft zur Untreue verantworten. Fischer ist wegen Untreue angeklagt.

Kein externer Berater aufgefallen

Als Zeuge sagte am siebenten Verhandlungstag ein ehemaliger Abteilungsleiter für Zukäufe und Zusammenschlüsse innerhalb der Telekom aus. Er hielt fest, dass ihm bei der Bewerbung um den Tetron-Auftrag keine externen Berater aufgefallen seien. Die Telekom habe gewusst, was sie wolle, und habe dies auch umsetzen können.

Hintergrund des Prozesses ist die Causa Tetron. Das Innenministerium unter Ernst Strasser (ÖVP) hatte 2003 den Auftrag für die Digitalisierung des Blaulichtfunks neu ausgeschrieben. Das Tetron-Konsortium aus Alcatel und Motorola mit der Telekom als Subunternehmerin bekam den Zuschlag. Bei allen drei Unternehmen stand Mensdorff-Pouilly auf der Payroll. Insgesamt sollen über mehrere Jahre hinweg 4,4 Millionen Euro geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft vermutet eine Bestechungsaffäre, konnte das bisher aber nicht beweisen. (red, 8.9.2015)