Karlsruhe - Beamte, die in Teilzeit arbeiten, können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Teil mit höheren Pensionen rechnen. Die obersten deutschen RichterInnen erklärten in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine frühere Berechnung der Ruhebezüge für Teilzeitbeamte für nichtig.

Nach der 1992 außer Kraft getretenen Regelung bekämen sie weniger Pension, als ihnen eigentlich zustehe, hieß es. Dies diskriminiere vor allem Frauen, was nicht zu rechtfertigen sei. Teilzeitbeschäftigte, die vor 1992 im Beamtenverhältnis standen, haben dem Urteil zufolge nun Anspruch auf Neuberechnung ihrer Pension.

Beamtin im Ruhestand klagte

Die RichterInnen gaben einer Beamtin im Ruhestand recht, die während ihres Berufslebens zwischen 1971 und 1998 überwiegend in Teilzeit gearbeitet hatte. Sie wehrte sich dagegen, dass ihre Pension nach der alten Methode berechnet worden war. Danach wurde ein fiktiver Ruhegehaltssatz errechnet, den sie erreicht hätte, wenn sie Vollzeit gearbeitet hätte. Davon wurde dann ein Abschlag für die Teilzeit abgezogen.

Mit dieser Regelung würden Teilzeitbeschäftigte schlechter versorgt, was vor allem vor allem Frauen benachteilige, entschied der Europäische Gerichtshof schon 2003. Auf die Klage der Frau hin setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sein Verfahren aus und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Nicht mit der Verfassung vereinbar

Da Frauen aus familiären Gründen meist weniger arbeiteten, seien vor allem sie von der alten Methode betroffen, zogen die VerfassungsrichterInnen nun nach. Es sei jedoch nicht mit der Verfassung vereinbar, nur einen Teil der Beamten für die mit dem Abschlag beabsichtigten Einsparungen in den öffentlichen Haushalten heranzuziehen. Weiter werde der im Grundgesetz normierte Schutz von Ehe und Familie so ausgehöhlt. Außerdem habe die Schaffung von Teilzeitstellen seinerzeit im arbeitsmarktpolitischen Interesse des Staates gelegen. Es sei nicht gerechtfertigt, dann diejenigen zu benachteiligen, die dieses Angebot genutzt hätten. (Reuters)