Wien - Die falsche Zeugenaussage ist nicht gerade ein Massendelikt: In den vergangenen Jahren gab es laut der Statistik des Justizministeriums jeweils weniger als 250 Verurteilungen, die meisten kamen - wie auch BZÖ-Chef Peter Westenthaler (seine Verurteilung ist nicht rechtskräftig, Anm.) - mit einer bedingten Haftstrafe davon: Im Vorjahr erhielt knapp mehr als die Hälfte der Verurteilten eine bedingte Freiheitsstrafe, mehr als ein Drittel eine Geldstrafe. Tatsächlich ins Gefängnis musste nur jeder zehnte Verurteilte.

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in Par. 288 für die falsche Zeugenaussage vor Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, bei einer Falschaussage unter Eid bis zu fünf Jahre. Ebenso wird seit Anfang 2008 übrigens bestraft, wer als Zeuge bei Polizei oder Staatsanwaltschaft falsch aussagt.

Nur Vorbestrafte in Haft

Tatsächlich in Haft müssen aber in der Regel nur vorbestrafte Personen. 2007 war das laut Justizministerium bei nur 24 von insgesamt 234 Verurteilten der Fall. Die Strafen betrugen in der Regel ein bis sechs Monate, allerdings gibt es auch Ausreißer nach oben: In einem Fall wurde der Strafrahmen im Vorjahr weitgehend ausgeschöpft und eine über dreijährige Haftstrafe verhängt.

Die meisten wegen Falschaussage Verurteilten kommen aber mit einem blauen Auge davon: 125 Personen oder 53 Prozent der Verurteilten erhielten im Vorjahr eine bedingte Freiheitsstrafe zwischen ein und zwölf Monaten. Weitere 79 wurden zu einer unbedingte Geldstrafe verurteilt (34 Prozent), in drei Fällen wurde die Geldstrafe bedingt nachgesehen. Drei Verurteilungen entfielen auf jugendliche und sonstige Fälle ohne Zusatzstrafe.

Die Zahl der Verurteilungen wegen falscher Zeugenaussage ist in den vergangen Jahren leicht rückläufig: Von 263 im Jahr 2004 über 240 und 245 in den Jahren 2005 und 2006 auf 234 im Vorjahr. (APA)