Graz - Zu einer außergerichtlichen Einigung ist es zwischen Ex-Musicalchefin Brigitta Thelen und der Stadt Graz gekommen. Die Grazerin hatte irrtümlich bezahlte Förderungen zunächst behalten und musste sich wegen Unterschlagung vor Gericht verantworten. Nun hat man sich auf eine Rückzahlung von 50.000 Euro in Raten geeinigt. Der Prozess ist damit beendet.

Brigitta Thelen waren für 2007 vom früheren Kulturstadtrat Werner Miedl (V) Förderungen in der Höhe von 100.000 Euro versprochen worden. Im Juni vorigen Jahres kam es dann zu zwei Überweisungen zu je 50.000 Euro innerhalb einer Woche durch eine Abteilung der Stadt Graz. Kurz darauf meldete sich eine Beamtin bei der Geschäftsführerin und erklärte den Irrtum: Das Geld sei doppelt überwiesen worden und Thelen müsse die zweiten 50.000 Euro zurückzahlen, was diese allerdings nicht tat.

Nach dem Festival stellte sich heraus, dass ein gewaltiges Minus übriggeblieben war und die fälschlicherweise überwiesenen 50.000 Euro nicht zurückgezahlt werden könnten. Miedl konnte seinerseits die zweiten 50.000 Euro nicht zur Verfügung stellen, da er auf politischen Widerstand stieß. Im Dezember 2007 musste Thelen schließlich Konkurs anmelden. "Mit dem Aus für das Festival habe ich niemals gerechnet. Ich wollte das Geld von den Förderungen für das nächste Jahr bezahlen", versicherte die Angeklagte bei der ersten Verhandlung im August.

Nun hat man sich auf eine ratenweise Zurückzahlung geeinigt. Solange das Geld regelmäßig fließt, ruht der Prozess, bei Nichtbezahlung der Raten wird er aber wieder aufgenommen. (APA)