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Foto: APA/AP/Amy Sancetta

Laut den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Arbeitgeber die Minderjährigen nicht länger als acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich beschäftigen dürfen.

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Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat für vier Praktikantinnen einen arbeitsrechtlichen Erfolg erreicht: Die Minderjährigen mussten unbezahlte Überstunden leisten, der Arbeitgeber muss nun alle offenen Ansprüche in der Höhe von insgesamt 7395 Euro nachzahlen.

Die Schülerinnen hatten im Rahmen ihrer Schulausbildung ein zwölfwöchiges Pflichtpraktikum in einem Hotel in Velden am Wörthersee absolviert - und dabei mehr als 600 Überstunden geleistet, obwohl sie das gar nicht dürften. Arbeitsrechtlich sei ein Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu sehen, betont die AK OÖ in einer Aussendung.

Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten

Weil die Mädchen noch nicht 18 waren, galten für sie auch die Schutzbestimmungen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. An diese hielt sich der Arbeitgeber laut AK-Aussendung jedoch nicht. Laut den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Arbeitgeber die Minderjährigen nicht länger als acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich beschäftigen dürfen.

Umstände nicht verbessert

Nach einer Telefonberatung bei der AK in Linz wiesen die vier Mädchen den Arbeitgeber schriftlich auf ihre Rechte hin und forderten ihn auf, die Arbeitsbedingungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Ansonsten würden sie das Praktikum berechtigt vorzeitig beenden. Weil sich die Umstände jedoch nicht besserten, wurden die Mädchen von den besorgten Eltern letztlich nach Hause geholt.

Nachzahlung

Die Arbeiterkammer intervenierte unter Vorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen beim Arbeitgeber und machte alle offenen Ansprüche geltend. Das Hotel zeigte sich einsichtig und zahlte nun den hohen Betrag nach. (red)