Warschau - Dank der Unterstützung des Bündnisses der Demokratischen Linken (SLD) hat die Regierungskoalition in Polen am Donnerstag das Veto von Präsident Lech Kaczynski zum neuen Bildungsgesetz überstimmt. Dagegen stimmten nur Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS Recht und Gerechtigkeit. Demnach gilt die Schulpflicht für Sechsjährige definitiv ab 2012. Bis dahin können die Eltern noch entscheiden, ob sie ihr Kind wie bisher mit sieben einschulen.

Um das Veto zu überstimmen brauchten die Regierungsparteien, die rechtskonservative Bürgerplattform (PO) und die moderate Bauernpartei PSL, eine Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen, also 258. Mit der SLD verfügten sie über 265 Stimmen. 155 Abgeordnete waren dagegen, neun haben sich der Stimme enthalten.

Das Bildungsministerium forcierte die Reform, weil es das herabgesenkte Alter der Einschulung für die "billigste, einfachste und effektivste Art" hält, Chancengleichheit herbeizuführen. Die jetzigen sogenannten Nullklassen für Sechsjährige, die in Kindergärten und Schulen derzeit in Polen angeboten werden, hätten nämlich kein einheitliches Niveau und würden von Kindern auf dem Land kaum besucht, hieß es dazu.

Übergergangsfrist bis 2012

Laut einer Umfrage für den Fernsehsender TVP Info sprachen sich 65 Prozent der Befragten gegen das Vorhaben des Bildungsministeriums aus. Die Regierung hatte das Gesetz wegen der Proteste von Eltern und aus der Opposition entscheidend geändert. Ursprünglich hätte die Schulpflicht schon vom kommenden Jahr an im sechsten Lebensjahr beginnen sollen. Da dies aber offenbar viele Schulen überfordert, soll es nun eine Übergangsfrist geben. Bis 2012 können Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder früher einschulen wollen. Die Schuldirektion kann jedoch die Einschulung eines Sechsjährigen verweigern, wenn die betreffende Schule dazu noch nicht vorbereitet ist.

Kaczynski hatte sein Veto gegen das Gesetz eingelegt, weil seiner Meinung nach die Schulreform nicht genügend vorbereitet ist. Als Beispiel nannte er die mit dem Gesetz verbundene Regelung, dass Fünfjährige einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz bekommen sollen, um sich für die Einschulung ein Jahr später vorzubereiten. Der Präsident fürchtete, dass dann Plätze für die Drei- und Vierjährigen fehlen. Außerdem gebe das Gesetz den Gemeinden zu viele Freiheiten, zum Beispiel bei der Besetzung der Direktoren-Posten an Schulen. (APA)