Wien - Bis nach Ostern soll feststehen, in welchen Bundesländern das verpflichtende letzte Kindergartenjahr schon heuer startet und in welchen Ländern die Verpflichtung erst kommenden Herbst in Kraft tritt. Eine entsprechende Rückmeldung der Länder über die Betreuungsmöglichkeiten erwartet Familienstaatssekretärin Christine Marek bis kommende Woche, wie sie gegenüber der APA sagte. Der Verfassungsdienst im Kanzleramt sieht indessen keine Menschenrechtsbedenken gegen das verpflichtende Kindergartenjahr.

Ursprünglich hätte die Verpflichtung schon im heurigen Herbst anlaufen sollen, weil einzelne Länder bis dahin aber nicht genug Kindergartenplätze schaffen können, werden sie erst 2010 einsteigen. Bis Ostern sollen die entsprechenden Rückmeldungen der Länder vorliegen. "Wir freuen uns über jedes Land, das jetzt schon startet", betont Marek.

"Machen eine gute Bildungsarbeit"

"Irritiert" ist Marek über die Aussage von Unterrichtsministerin Claudia Schmied, die angesichts des hohen Migrantenanteils an den Schulen Sprachforderung im Kindergarten mit entsprechend geschultem Personal gefordert hatte. "Die machen auch schon jetzt eine gute Bildungsarbeit im Kindergarten und es ist eine Mär, zu glauben es passiert dort keine Bildungsarbeit. Wir haben nur keine einheitlichen Standards in dieser Beziehung", sagte Marek. Ab nächstem Herbst werde es aber ein Zusatzmodul für Fünfjährige mit konkreten Bildungszielen geben.

Beschlossen werden soll die Kindergartenpflicht im letzten Jahr vor Schulbeginn von den einzelnen Bundesländern in den Landtagen (und nicht durch Bundesgesetz), weil Kindergärten und Horte in Landeskompetenz fallen, wie auch ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Kanzleramt bestätigt. Außerdem sieht der Verfassungsdienst keine Menschenrechtsbedenken gegen die Regierungspläne (der verpflichtende Kindergartenbesuch könnte theoretisch dem Recht auf Familienleben widersprechen): "Die Einführung des verpflichtenden Kindergartenbesuchs (halbtags) im letzten Jahr vor Schulpflicht steht mit Art. 8 MRK (...) nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit nicht im Widerspruch", heißt es seitens des Verfassungsdienstes dazu. (APA)