Wien/Linz - Den noch unbekannten Tätern der Störaktion bei der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Ebensee am vergangenen Samstag drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für den Strafrechtsexperten Helmut Fuchs von der Universität Wien handelte es sich bei dem Vorfall "klar" um nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes, sagte er am Montag auf Anfrage der APA.

"'Heil Hitler' und 'Sieg Heil' zu rufen ist eindeutig nationalsozialistische Wiederbetätigung", meint Fuchs zur Störaktion, wonach vier mit Sturmhauben vermummte Männer in dunkler, Uniform-ähnlicher Kleidung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers diese Worte einer italienischen Gruppe zugerufen haben sollen. Der Tatbestand ist mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Fuchs vermutet, dass sich die Staatsanwaltschaft im Falle einer Anklage auch auf diesen konzentrieren wird, obwohl auch andere Tatbestände erfüllt sein könnten.

"Wahrscheinlich" handle es sich bei dem Vorfall auch um gefährliche Drohung, so der Experte. Die Täter sollen ja auch eine Gruppe Franzosen mit einer Plastik-Attrappe eines Gewehrs vom Typ AK-47 (Kalaschnikow) attackiert haben. Hier droht eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft. War für die Opfer die Waffe nicht als Attrappe erkennbar, könnte es auch eine Todesdrohung gewesen sein, erklärt Fuchs. Diese kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Ebenfalls möglich wäre eine Anklage wegen Störung der Totenruhe, glaubt Fuchs. Da aber das Strafausmaß im Falle einer Wiederbetätigung eindeutig am höchsten sei, werden die anderen Tatbestände eher untergehen, meint der Strafrechtsexperte. (APA)