Wien - Erstmals in Österreich bestätigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, dass eine Frau im Vorfeld einer Bewerbung für einen technischen Beruf benachteiligt wurde. Die erfolgreiche Klägerin hatte sich sich bei einem Zimmerei-Betrieb beworben, und musste erfahren, dass sie nicht genommen werde, weil Frauen schwach und nicht schwindelfrei seien.

Der Oberste Gerichtshof fasste diesen Fall als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf und verurteilte den Betrieb nun zu einer Zahlung von 500 Euro Schadenersatz.

Nicht immer liegt es an mangelndem Interesse

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek reagierte erfreut auf den richterlichen Spruch: "Dieses Urteil soll all jenen Frauen, die sich bei Bewerbungen diskriminiert fühlen, Mut machen, gegen Diskriminierung vorzugehen." Es sei "kein Geheimnis", dass Frauen in technischen Berufen unterrepräsentiert seien. Oft liege es nicht am mangelnden Interesse und Engagement der Frauen, wie dieses Urteil vor Augen führe. Es gehe darum, Frauen und junge Mädchen zu ermutigen, männerdominierte Berufe zu wählen, so Heinisch-Hosek. (red)