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Als alles noch gut war: Am 6. Juli 2004 bekam das "Immofinanz-Konsortium" die Bundeswohnungen. Minister Grasser studierte die Akten bis zuletzt, beobachtet von VIG-Chef Geyer, Immofinanz-Chef Petrikovics und RLB-OÖ-Chef Scharinger (v. li.).F.: APA/Artinger

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Nach der Anzeige der Grünen gegen Ex-Minister Grasser werden Details aus der Vergabekommission bekannt. Und: Der Bund habe sein Einweisungsrecht für Wohnungen gar nicht aufgegeben.

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Wien - In der Causa Buwog könnte sich die Justiz demnächst mit Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und dessen Ex-Kabinettchef, HeinrichTraumüller, beschäftigen. Die Grünen haben eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, in der sie rund um den Verkauf der Bundeswohnungen 2004 den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, Bruch des Amtsgeheimnisses und wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren erheben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Noch am Sonntag hatte Staatsanwalt Nobert Haslhofer jenen "ehemaligen Spitzenbeamten" einvernommen, der Grasser via Profil schwer belastet. Grasser habe das Verfahren manipuliert - zugunsten der Investmentbank Lehman Brothers und Immofinanz, die ja das Rennen um die Wohnungen gemacht hat. Grasser, der sich einer "politischen Hetzjagd" ausgesetzt fühlt, weist die Vorwürfe zurück und hat eine Anwaltskanzlei mit der Einbringung von Verleumdungsklagen gegen den Ex-Mitarbeiter beauftragt. Der Mann erpresse ihn, wolle sich dafür rächen, dass er seinen Vertrag als Chef der Bundesbeschaffungsgesellschaft 2006 nicht verlängert habe, so Grasser im ORF-Radio sinngemäß.

Sollte die Identität stimmen (die Justiz bestätigt das nicht), ginge es um den Kärntner Ex-Grasser-Vertrauten Michael Ramprecht, der als Kommissionsmitglied auch in den Buwog-Verkauf involviert war. Ihn hat Grasser 2001 zum Chef der Bundesbeschaffung GmbH gemacht, 2004 geriet er in die Bredouille. Er hatte eine Wohnung gegen Provision vermittelt, Grün-Abgeordneter Peter Pilz ihm daraufhin unerlaubte Gewerbeausübung vorgeworfen. Ramprecht hat das stets zurückgewiesen, er habe nur seiner kranken Frau (Immobilienmaklerin) ausgeholfen.

Ramprecht war am Montag nicht zu erreichen - etliche seiner Kollegen in der "Vergabekommission" , die die Investmentbank auswählten, aber schon. Vorwürfe gegen Grasser äußern sie nicht, in der Kommission, in der auch Grasser-Vertrauter und Immobilienmakler Ernst Karl Plech saß, sei es aber zum Teil "wie in einem Kasperltheater" zugegangen, schildert einer. Kabinettsmitglieder hätten mit alteingesessenen Beamten um die Federführung des Privatisierungsprojekts gestritten, "Sitzungen mussten lange unterbrochen werden, damit die Streithähne befriedet werden konnten" .

Beworben hatten sich damals 19 Banken, letztlich machte Lehman für 10,2 Mio. Euro Honorar das Rennen gegen die CAIB, die um ein Drittel billiger angeboten hatte (aber im Gegensatz zu Lehman nur für eine Verkaufsvariante zur Verfügung stand). Drei Kommissionsmitglieder stimmten gegen Lehman: der für Immobilien zuständige Beamte im Ministerium, Wilfried Trabold (landete bald darauf im Vorruhestand) sowie Buwog-Chef Gerhard Schuster und WAG-Chef Wolfgang Schön. Zur Erinnerung: Buwog, WAG, ESG Villach und EBS Linz zählten zu den Verkaufsobjekten. Die Entscheidung pro Lehman basierte auf einem Gutachten von Uni-Professoren (saßen nicht stimmberechtigt in der Kommission). Honorar: 179.040 Euro; die Rechtsanwaltskanzlei, die Grasser mit der "Privatisierungsberatung" bei der Buwog beschäftigte, bekam 506.330 Euro.

"Informationsvorsprung"

Ein Knackpunkt in der Causa Buwog, den auch die Grünen in ihrer Anzeige hervorheben, sind die "Einweisungsrechte" des Bundes bei 5600 Buwog-Wohnungen. Wie berichtet wurde im Verkaufsprozess gestritten, ob der Bund dieses Recht behalten würde; nach dem Verkauf wurde darauf verzichtet. Nach Ansicht des Rechnungshofes wäre das zusätzliche 200 Mio. Euro wert gewesen. Den Grünen drängt sich da laut Anzeige der Verdacht auf, der Bestbieter (Immofinanz bot um 40 Prozent mehr für die Buwog als CA Immo) hätte einen "Informationsvorsprung" gehabt.

Der mit den Einweisungsrechten betraute, für Immobilien zuständige Beamte im Ministerium, Josef Mantler, erklärt das alles anders. Die Einweisungsrechte gebe es noch 30 Jahre lang: "Verkauft die Buwog eine Wohnung, für die ein Einweisungsrecht besteht, dann wird darauf verzichtet - wenn statt dessen eine andere Wohnung mit einem Einweisungsrecht belastet wird." Mantler ist übrigens Immobilienmann durch und durch: Der konzessionierte Immobilienverwalter ist an etlichen Immobiliengesellschaften beteiligt, "Interessenkonflikte ergeben sich daraus aber nicht", beteuert der Beamte. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6.10.2009)