Wien - Magdalena Osrecki lebt seit 21 Jahren in Wien. Sie wundert sich, als ein Erlagschein über 363,36 Euro Studiengebühren im Postkasten liegt. Die Medizinstudentin fragt sofort nach. Die Med-Uni erklärt, sie wäre zwar in der Mindestzeit, es gebe jedoch einen Haken: Osrecki ist Kroatin.

Einem befreundeten Juristen klagt sie ihr Leid. "Ich machte mir daraufhin die Mühe, die sich die Unis hätten machen müssen" , erzählt Joachim Stern, Assistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien. Er durchforstete Rechtstexte und stieß auf eine "vermutlich systematische Diskriminierung" bei der Vorschreibung der Studiengebühren, die so noch nicht bekannt ist. 2000 Studenten könnten betroffen sein, schätzt Eva Pentz von den Grünen und Alternativen Studierenden.

Der Knackpunkt ist ein Halbsatz im Uni-Gesetz: Menschen, die nach völkerrechtlichem Vertrag beim Berufszugang gleich zu behandeln sind wie Inländer, studieren wie diese, wenn sie in der Toleranzzeit sind, frei. Sterns Artikel, der in der Zeitschrift Juridikum erscheinen wird und der dem UniStandard exklusiv vorliegt, erläutert, was dies bedeutet. Betroffen sind:

- langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige wie Osrecki

- Familienangehörige von Unions- und EWR-Bürgern

- Schweizer und deren Familienangehörige

- türkische Arbeitnehmer nach vier Jahren und ihre Kinder

- subsidiär Schutzberechtigte

- ein Großteil Drittstaatsangehöriger nach Familienzusammenführung

Im Wissenschaftsministerium weiß man, abgesehen von den Schweizern und den Daueraufenthaltsberechtigten, nichts von diesen Befreiungsgründen. Man wurde erst durch Nachfrage des UniStandard auf sie aufmerksam. "Eine gewisse Ignoranz ist schon dabei" , sagt Stern. Denn diese gölten "ex lege" , also automatisch: Im Gegensatz zu den Erlassgründen wie Arbeit oder Kind, auf die selbst hingewiesen werden muss, hat hier von Amtswegen die Uni die Initiative zu ergreifen. Sie müsste von sich aus fehlende Informationen zum Status einholen.

Spezielle Regeln ignoriert

Hier herrschen aber grobe Missstände: Nirgendwo scheinen die spezielleren Regelungen bekannt zu sein, geschweige denn zur Anwendung zu kommen. Nur Daueraufenthalt wird anerkannt - aber auch darum muss man streiten. "Ich wurde von einer Klappe zur nächsten verbunden" , ärgert sich Ramazan Serttas. Der türkische Jus-Student quälte sich durch eine Bürokratieodyssee, um sein Geld zurückzubekommen. "Jene, die um ihre Rechte nicht Bescheid wissen, bleiben auf der Strecke" , ist Pentz entsetzt.

Laut Stern geben die Unis Innsbruck und Linz an, nicht von selbst zu prüfen. In Salzburg versuche man, bei Studienanfängern nachzufragen. Die Unis Klagenfurt und Wien prüften pauschal nach Länderlisten, nicht den Einzelfall. Die Uni Wien schickte wenigstens im Juni ein Info-Mail an mögliche Betroffene. Stern rät, rasch einen formlosen Antrag an die Uni zu stellen. So bekam auch Osrecki ihr Geld zurück. Die sechsmonatige Frist für Erlassanträge gelte hier nicht - also kein Grund, sich abwimmeln zu lassen. (Julia Grillmayr/Astrid-Madeleine Schlesier, DER STANDARD, Printausgabe, 8.10.2009)