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Karl Petrikovics

Foto: APA/Fohringer

Wien - Kein Tag ohne neue Wendung in der Buwog-Affäre. Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hat nun in der Honorarfrage eine Stellungnahme beim Staatsanwalt abgegeben, wonach die Hälfte der 9,6 Mio.Euro für Peter Hochegger und Walter Meischberger von den Konsortialpartnern getragen worden sei. Diese haben das bisher bestritten, bestreiten es auch weiterhin.

Wie berichtet haben die beiden Lobbyisten und Grasser-Freunde nach demVerkauf der Bundeswohnungsgesellschaften ans "Österreich-Konsortium" 9,6 Mio. Euro kassiert und nicht versteuert. Das Konsortium wurde von der Raiffeisen Landesbank OÖ unter Ludwig Scharinger geführt; Immofinanz, Hypo Oberösterreich, Oberösterreichische Versicherung und Wiener Städtische gehörten dazu. Laut Profil Online erklärt Petrikovics den Geldfluss so: "Die Hälfte der Provision wurde der Immofinanz-Gruppe vom Restkonsortium um die RLB Oberösterreich insofern refundiert, als beim Weiterverkauf der von der RLB OÖ indirekt gehaltenen Anteile an der ESG Wohnungsgesellschaft Villach im Jahre 2005 der Hälfteanteil des Erfolgshonorars vom errechneten Kaufpreis abgezogen wurde." Zur Erklärung:Nach dem Zuschlag im Juni 2005 teilten die Konsorten die vier privatisierten Gesellschaften untereinander auf, dieESG kam vorübergehend an Immofinanz.

Die Konsortialmitglieder wiesen Petrikovics' Darstellung am Donnerstag prompt zurück, sie entbehre jeder Grundlage. Der Sprecher der RLB OÖ räumte zwar einen "einmaligen telefonischen Kontakt zu Hochegger" ein, man habe dessen sehr allgemein gehaltenes Angebot aber nicht gebraucht.

Auch in der Politik schlägt die Causa weiter hohe Wellen, dieGrünen haben in der Sondersitzung des Nationalrats am Donnerstag ihren Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses in Sachen Karl-Heinz Grasser eingebracht. Im "Wirkungsbereich Grassers" seien persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt worden. Untersucht werden solle (neben dem Verkauf von Bundesimmobilien) etwa die Führung des "Homepage-Verfahrens" durch die Staatsanwaltschaft oder die Vergabe von Beratungsverträgen im Finanzministerium. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. (gra, APA, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 16.10.2009)