Wien - Zieht Michael Ramprecht seine Vorwürfe gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser rund um die Privatisierung der Wohnbaugesellschaft Buwog zurück? Dies behauptet der Anwalt von "KHG", Michael Rami. Grasser hatte Ramprecht zuvor wegen übler Nachrede verklagt. Laut Rami habe der frühere Kabinettsmitarbeiter dem Gericht mitgeteilt, in dem von "Profil" veröffentlichten Behauptungen Grasser "nicht einmal erwähnt" zu haben.

Das lässt Ramprechts Anwalt Michael Pilz nicht auf seinem Klienten sitzen. "Ramprecht sieht keine Veranlassung, irgendetwas zurückzuziehen", hält der Advokat im Gespräch mit dem STANDARD fest. Vielmehr habe Grasser die falsche Person verklagt: Der Ex-Minister hätte demnach vielmehr gegen Ernst Karl Plech vorgehen müssen. Von diesem - so war Ramprecht in "Profil" zitiert worden - stammten die Informationen, wonach der Buwog-Verkauf ein abgekartetes Spiel gewesen sei.

Plech wurde von Grasser freilich nicht geklagt. Die beiden sind Geschäftspartner. Pilz ist der Auffassung, es obliege dem Gericht zu beurteilen, "ob das Verhalten des Herrn Grasser strafrechtlich zu würdigen ist".

Der Ex-Minister hat auch politisch seine Fühler ausgestreckt. Über seinen Strafverteidiger Manfred Ainedter hat er sich direkt bei Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über die schlechte Behandlung durch die Justiz beschwert. Dies im "Theatercafé", wie "Format" berichtet. In weiterer Folge habe sie einer Staatsanwältin aufgetragen, Ainedter nicht ablehnend zu behandeln. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 31.10./1.11.2009)