Die Rede des Kanzlers ist vorbei - derStandard.at fasst die wichtigsten Punkte zusammen, in denen Faymann Veränderungen oder Reformen angekündigt hat.

  • Das neue Arbeitsmarktpaket

Bereits gestern wurde im Ministerrat ein drittes Arbeitsmarktpaket angekündigt, dieses präzisierte Faymann heute in seiner Rede. 100.000 Menschen sollen insgesamt davon profitieren, 50.000 neue Jobs geschaffen werden. Im Detail erläuterte per Aussendung im Anschluss an die Rede Sozialminister Rudolf Hundstorfer, wie das Arbeitsmarktpaket aussehen soll. 10.000 gering qualifizierte Arbeitslose sollen kommendes Jahr zu Fachkräften qualifiziert werden. Überhaupt will der Kanzler einen Schwerpunkt auf Qualifizierung und auf Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit setzen - so etwa mit einer Ausweitung des Qualifizierungsbonus, der Arbeitslosen ausgezahlt wird, wenn sie sich weiterbilden. Durch Qualifizierung in Gesundheits- und Sozialberufen sollen mindestens 4.000 Menschen zu Hilfskräften oder Diplomkräften geschult werden. Die Möglichkeit der Kurzarbeit soll flexibler gehandhabt werden können. Mehrere tausend Arbeitsplätze sollen außerdem im Bereich Pflege geschaffen werden.

Arbeitslose, die eine zumindest drei Monate dauernde Weiterbildung besuchen, sollen monatlich 100 Euro an Bonus erhalten, besuchen sie Kurse, die länger als sechs Monate dauern, dann soll der Bonus 200 Euro im Monat betragen. Die Berufs- und Bildungsberatung in den Berufsinformationszentren wird intensiviert. Künftig sollen alle SchülerInnen der 7. oder 8. Schulstufe einen Tag in einem Berufsinformationszentrum verbringen und dort die Vielfalt an (Lehr)Berufen und weiterführenden Schulen kennenlernen. Die Integrationsoffensive für MigrantInnen, so Hundstorfer weiter, wird 2010 ausgeweitet, sodass 20.000 Menschen durch Deutschkurse des AMS in ihren Integrationsbemühungen unterstützt werden. Ab Juni nächsten Jahres soll es Arbeitslosen auch ermöglicht werden, online einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.

  • Der Generationenfonds

Finanziert werden sollen die Maßnahmen, die bis zu 50.000 neue Arbeitplätze schaffen sollen, durch einen "Generationenfonds", dotiert mit 2 Milliarden Euro. Finanziert werden soll er zur Hälfte aus Umschichtungen im Spitalsbereich, zur Hälfte aus einer Finanztransaktionssteuer.

  • Neue Mittelschule

Im Bildungsbereich schlägt Faymann die Verdoppelung des Angebotes der Neuen Mittelschule sowie den massiven Ausbau der Ganztagesschulplätze vor - bis zum Jahr 2018 sollen 200.000 Plätze in "modernen Bildungseinrichtungen" entstehen. Derzeit können maximal zehn Prozent der Schulen in neue Mittelschulen umgewandelt werden. Eher vage blieb der Kanzler bezüglich der Hochschulpolitik. Er wandte sich aber neuerlich gegen Studiengebühren und einen Numerus Clausus. Ausgleichszahlungen Deutschlands wegen des Ansturms von Studenten aus dem Nachbarland hält Faymann weiter für angemessen. Die gleiche Diskussion gebe es auch in Skandinavien oder Belgien.

  • Spitzengehälter/Managergehälter

Faymann will verhindern dass "Supergagen auf die Kosten der Allgemeinheit gehen". Er stehe nicht für die Gewinnmaximierung einzelner, sondern für die Chancenmaximierung der Gesellschaft, so Faymann. Daher will er die steuerliche Absetzbarkeit von Spitzengehältern über 500.000 Euro pro Jahr beschränken. Außerdem seien die gültigen deutschen Regelungen einzuführen - Manager von börsennotierten Unternehmen müssen Gehälter offenlegen.

  • Neue Forschungsförderung

Eine vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) angeregte Umstellung beziehungsweise Vereinfachung plant Faymann, was die Forschungsförderung angeht. Die indirekte steuerliche Förderung soll durch eine Zwölfprozent-Prämie für alle Forschungs- und Entwicklungsausgaben von Unternehmen ersetzt werden. Der Vorteil darin soll unter anderem sein, dass Forschungsausgaben auch in Jahren ohne Gewinn gefördert werden und dass neue Projektbetreiber schneller berücksichtigt werden. Kritisch sieht dies ein Experte: "Ich sehe eine generelle Erhöhung skeptisch, eine höhere Prämie sollte zielgruppenspezifisch etwa kleineren und mittleren Unternehmen zugute kommen", so Andreas Schibany vom Institut für Technologie- und Regionalpolitik des Joanneum Research gegenüber der APA. Bislang bestand die indirekte Forschungsförderung aus dem Forschungs-Freibetrag und der Forschungsprämie. Mit dem Freibetrag können Unternehmen 25 Prozent der Forschungsausgaben (35 Prozent bei kleineren und mittleren Unternehmen) von der Steuer abschreiben. Mit der Prämie in Höhe von derzeit acht Prozent bekommen die Firmen einen Teil ihrer Forschungsausgaben in bar zurück. Und zwar völlig unabhängig von der Größe des Unternehmens und nicht für Forschung zweckgebunden, wie Schibany kritisch anmerkt. (red, derStandard.at, 2.12.2009)