Die Gis kampagnisiert.

Foto: Gis/Jung von Matt

Wien - Gut 50 Institutionen haben rechtzeitig ihre Wünsche ans neue ORF-Gesetz deponiert, von Greenpeace bis zum Gewerkschaftsbund. Auch die ORF-Gebührentochter Gis fehlt nicht. Bleiben ihre Wünsche unerfüllt, fürchtet sie "im schlimmsten Fall" 200.000 Gebührenzahler weniger. Das bedeute 25 Millionen Euro weniger Gebühren. Nach dem Gesetzesentwurf müssten womöglich die übrigen Gebührenzahler dafür geradestehen, schreiben die Gis-Manager.

Im September 2008 entschied der Verwaltungsgerichtshof: Wer ORF-Programme nicht empfangen kann, braucht auch kein Programmentgelt zahlen. Ein TV-Konsument mit digitalem Satempfang, aber ohne ORF-Decoderkarte bekam da vom Höchstgericht Recht.

Bis zu 25 Millionen Ausfall

Dem ORF entgingen deshalb 2009 schon 1,1 Millionen Euro, beklagen die Zasterfahnder der Gis. 2010 rechnen sie darob mit 3,7 Millionen Euro weniger. Und "im schlimmsten Fall" mit bis zu 25 Millionen Ausfall.

Laut Broadcasting Fee Association "gibt es in keinem europäischen Land mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk ein derartiges Schlupfloch", betont die Gis: "Wir schlagen daher vor, diese Gesetzeslücke zu schließen, indem etwa die Verpflichtung zur Entrichtung des Programmentgelts nicht an die tatsächliche Möglichkeit des Konsums der Programme des ORF, sondern vielmehr an die Versorgung des Standortes des Rundfunkteilnehmers mit den Programmen des ORF geknüpft wird." Der Entwurf des Kanzleramts schließt das "Schlupfloch" bisher nicht.

Rechnungshof ignoriert 

Tief enttäuscht hat der Entwurf offenkundig den Rechnungshof. Die staatlichen Kontrollore attestierten dem ORF erst 2008 eine lange Liste von Mängeln. Doch kaum eine Empfehlung findet sich in der Novelle wieder, sieht man von künftig vier statt sechs ORF-Direktoren ab.

  • Gebühren für Einsparungen "Nicht ausreichend sichergestellt" sei, dass die 160 Millionen extra an Gebührenabgeltung nur bei tatsächlicher Kostenreduktion und Reorganisation fließen. Der ORF erhält 2010 ein Akonto von 50 Millionen.
  • Das Rundfunkorchester muss der ORF laut Gesetz nur beibehalten, obwohl eine Auslagerung günstiger käme. Es kostete 2007 übrigens 8,54 Millionen Euro.
  • Der Stiftungsrat werde nicht, wie gefordert, auf ein "arbeitsfähiges Aufsichtsgremium" verkleinert.
  • Die ORF-Prüfer müssen den ORF laut Entwurf "nicht mehr zwingend nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" kontrollieren, kritisiert der Rechnungshof. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 30.12.2009)