Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) fordert ein bundesweites Rahmengesetz für die Kindergärten, in dem zumindest Mindeststandards festgelegt werden sollen, berichtet das Ö1-Morgenjournal. Beim Tierschutz gebe es bundeseinheitliche Richtlinien, nur bei den Kindern nicht, da gebe es neun unterschiedliche Gesetze, zieht Marek einen drastischen Vergleich.In den heimischen Kindergärten gibt es große Qualitätsunterschiede - Kindergärten sind Ländersache.

In einem solchen Gesetz sollten Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Verdienst der Kindergartenpädagoginnen festgelegt werden, Auch sollte den Kindergartenpädagoginnen wie Lehrern eine Vorbereitungszeit eingeräumt werden. Derzeit müssen sie die Vorbereitung oft während der Betreuungszeit erledigen.

Es sollten auch Qualifikationserfordernisse für Helferinnen vorgeschrieben werden, die die Kinder zusätzlich zu den Kindergartenpädagoginnen betreuen und die in manchen Ländern derzeit gar keine Qualifikation benötigen.

Gespräche habe es schon gegeben, sagt Marek, allerdings sehe sie bei den Ländern derzeit "null Bewegung", Kompetenzen an den Bund abzutreten. Der Bund sei nur einer von zehn Verhandlungspartnern.

Schwierig sei es auch, so Marek, weil von den Ländern für mehr Qualität reflexartig der Ruf nach mehr Geld komme, doch der Bund investiere bereits 70 Millionen Euro jährlich und zwar bis 2013. Sie hofft, dass es bis Ende der Legislaturperiode zu konstruktiven Gesprächen kommt, hat aber keine zu hohe Erwartungshaltung.

Marek schließt an die Forderung eines Bundesrahmengesetzes gleich noch eine weitere an. Um trotz Andrangs auf die Kindergärten die Situation der Eltern zu verbessern, sollte es in allen Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren geben, so Marek: es müsse das Ziel sein, dass die Eltern Anspruch auf einen derartigen Platz haben müssen. Aber auch diese Weichen müssten nach derzeitiger Rechtslage die Länder stellen. (red, derStandard.at, 13. Jänner 2010)