Wien - Karin sitzt mit 21 kleinen "Fröschen" in der Gruppe und stimmt zum Guten-Morgen-Lied an. Ab Februar kommen drei weitere über Dreijährige dazu - womit laut niederösterreichischem Kindergartengesetz noch immer ein Platz frei ist, bevor die Höchstzahl von 25 Kindern pro Gruppe erreicht ist.

Ein Salzburger Kindergartenkind darf hingegen mit maximal 21 Spielgefährten in eine Gruppe gequetscht werden, ein Youngster aus Oberösterreich teilt sich seinen Platz mit maximal 22 anderen Kindern.

Die Regelung der Gruppengröße ist nicht der einzige Punkt, in dem sich Kindergärten von Vorarlberg bis ins Burgenland unterscheiden: Auch beim Betreuungsschlüssel (sprich: wie viele Pädagoginnen kümmern sich um wie viele Kinder), der Ausstattung, dem Raumbedarf, bei den Öffnungszeiten - und in vielen anderen Bereichen bestimmt der Standort, wie gut Eltern ihr Kind aufgehoben wissen.

Mitte Jänner forderte die zuständige Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Kinderbetreuung. Wobei, eine Forderung war es eigentlich nicht: "Ich stünde einem Bundesrahmengesetz positiv gegenüber. Tatsache ist aber, dass wir in Österreich ein föderalistisches System haben und somit die Länder zuständig sind" , schwurbelte sie via ÖVP-Pressestelle.

Entsprechend zurückhaltend gibt man sich im Ministerium auf Nachfrage des Standard: Man führe "laufend weitere Gespräche mit den Ländern", heißt es, und diese Gespräche gestalten sich "nicht ganz einfach". Schließlich gehe es darum, den Ländern Kompetenzen zu entziehen. Und es geht um Kosten. Aber: "So weit sind wir noch gar nicht."

Ein Thema, das auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) noch nicht geklärt hat. Dennoch gibt man sich bewusst dynamisch: "Das Bundesrahmengesetz scheitert sicher nicht an den roten Ländern", es gebe eine "große Bereitschaft, etwas zu tun" und einen akkordierten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, heißt es aus dem Büro der Frauenministerin. Mit der nicht unwesentlichen Einschränkung: Die Vereinheitlichung der Kindergartengesetze sei "sicher kein Projekt, das ganz schnell umgesetzt wird".

Raphaela Keller ist schon oft vertröstet worden. Konkret: seit elf Jahren. Bereits 1999 hat der Dachverband der Berufsgruppen der Kinder- und Hortpädagogen, dessen Vize-Vorsitzende Keller ist, gemeinsam mit anderen einen Entwurf für ein Bundesrahmengesetz vorgelegt. Was folgte, war die ewige Debatte um die Kosten: "Die Länder sagen, der Bund muss zahlen. Der Bund sagt, die Länder wollen nichts beitragen." Was Keller noch ärgert: "Die Politik legt das Gewicht auf die Betreuung zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie." Zweifellos ein Argument - aber nicht das einzige: "Das Kind steht dabei nicht im Mittelpunkt." Eines scheint fix: Vor dem Finanzausgleich 2013 tut sich nichts. Selbst wenn der politische Wille über die mediale Ankündigung hinausreicht. (Karin Moser, DER STANDARD, Printausgabe, 25.1.2010)