Salzburg - Ab 1. Oktober ist Markus Hinterhäuser, bisher Konzertchef, Interimsintendant der Salzburger Festspiele. Und der Vertrag von Präsidentin Helga Rabl-Stadler wurde vom politisch besetzten Kuratorium bis 2014 verlängert. Der Salzburger Orchestermanager Peter Ramsauer nahm Hinterhäusers Bestellung und Rabl-Stadlers Wiederbestellung aber nicht hin: Ende 2009 brachte er, vertreten von Andreas Konradsheim, beim Arbeits- und Sozialgericht Klage ein, da die Positionen nicht, wie das Stellenbesetzungsgesetz es vorsieht, ausgeschrieben worden seien. Ihm, Peter Ramsauer, sei dadurch die Möglichkeit genommen worden, sich zu bewerben.

Das Gericht stellte in seinem Urteil zwar fest, dass Rabl-Stadler 1994 ohne Ausschreibung bestellt und in der Folge "dreimal ohne vorangehende Ausschreibung wiederbestellt" worden sei. Es schloss sich aber der Rechtsmeinung der Kanzlei Herbst Vavrovsky Kinsky an, die den Festspielfonds vertritt: Ramsauers Klage wurde abgewiesen. Das Stellenbesetzungsgesetz sei, da es sich dem Wortlaut nach "nur auf Unternehmungen" beziehe, nicht anwendbar. Ramsauer berief nun gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Linz. (trenk, DER STANDARD - Printausgabe, 31. August 2010)