Widerstand gegen die Pläne von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kommt nicht nur von den Beamten des Finanzministeriums in Bezug auf die Pensionen, sondern auch aus dem Bundeskanzleramt im Bereich der Behinderten. Konkret geht es um die Erhöhung der Ausgleichstaxe, die von Unternehmen geleistet werden muss, wenn sie nicht im erforderlichen Maß Behinderte einstellen. Die Ausgleichstaxe soll nach der Reform für Dienstgeber mit 100 oder mehr Dienstnehmern um ca. die Hälfte höher sein als für Dienstgeber mit weniger als 100 Arbeitnehmern.

Zumindest die Begründung dafür sorgt im Verfassungsdienst des Kanzleramts für Stirnrunzeln. Es sei zweifelhaft, ob die in den Erläuterungen genannte Erwägung, dass es für Dienstgeber dieser Größenordnung leichter möglich sein sollte, Menschen mit Behinderung einzustellen, ausreiche, um eine um ca. die Hälfte höhere Ausgleichstaxe zu rechtfertigen. Unklar sei ferner, in welchem Zusammenhang die erhöhte Ausgleichstaxe zur Aussetzung des besonderen Kündigungsschutzes stehen soll.

Behindertenorganisationen unzufrieden

Dass es in den kommenden drei Jahren keinen besonderen Kündigungsschutz für Neueintretende mehr geben soll, wird wiederum von Behindertenorganisationen zurückgewiesen. Die österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation lehnt diesen Plan ebenso entschieden ab wie der Blinden- und Sehbehindertenverband und der Kriegsopfer- und Behindertenverband. Alle drei Organisationen betonen auch, dass die Anhebung der Ausgleichstaxe vollkommen unzureichend sei.

Das Sozialministerium hatte beide Maßnahmen auf drei Jahre befristet, um zu sehen, ob sich auf diesem Weg die Zahl der Behinderten in Beschäftigung erhöhen wird. Vor allem der besondere Kündigungsschutz gilt derzeit als Hemmschuh.

Für diesen Donnerstag haben mehrere Behindertenverbände um 10 Uhr eine Demonstration vor dem Sozialministerium am Wiener Stubenring angekündigt, die sich gegen die geplanten Kürzungen für Behinderte richtet. (APA)