Wien - Wem gehört die Schule? Kommt drauf an. Wenn gilt, dass sie dem gehört, der sie bezahlt, dann wäre es der Bund. Wenn's darauf ankommt, wer die Diensthoheit über die Lehrerinnen und Lehrer hat, wird's schon kompliziert, denn dann gilt es zu unterscheiden: Pflichtschule oder Restschule? Die Pflicht (76.400 Lehrer) gehört den Ländern, die Kür der mittleren und höheren Bildung (42.400 Lehrer) dem Bund.

Aber, und da kommt noch einmal das leidige Geld ins Spiel, am Ende geht die Rechnung immer an den Bund. Und zwar zu Konditionen, die mitverantwortlich dafür sind, dass seitens der Bundesregierung angestrebt wird, doch das zu realisieren, was Experten als "Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung" nennen und was international als Standard-Modell für intelligente, effiziente Verwaltungsstrukturen gilt.

Wer zahlt, sollte idealerweise auch bestimmen, wofür sein Geld ausgegeben wird. Blankoschecks sind immer riskant, in der Bund-Länder-Beziehung aber offenbar ganz besonders, wie sich an den Landeslehrern gut zeigen lässt.

Nicht nur, dass auf Druck der Länder das in Erarbeitung befindliche Landeslehrer-Controlling mitten im Werden gestoppt wurde, ist es der Bereich, in dem die Länder mehr oder weniger großzügig mit der Kreditkarte des Bundes am Lehrermarkt einkaufen gehen - über den Stellenplan, der mit dem Bund im Finanzausgleich ausverhandelt wurde, hinaus. Das geht so: Die Länder müssen nicht die echten Lehrergehälter an den Bund refundieren, sondern einen fixen, niedrigeren Betrag, egal, wie teuer der eingestellte Extralehrer ist. Der Bund muss nicht nur für etwas zahlen, das nicht vereinbart war, er weiß auch gar nicht genau, wo diese Lehrer tatsächlich landen. Nicht immer in einer Schule, das ist bekannt.

Derzeit fließen im Jahr 3,44 Milliarden Euro an die Länder für die Entlohnung der Landeslehrer. Das pädagogische Bundespersonal ist mit 2, 53 Milliarden budgetiert.

Alles in allem ist es den Ländern also sehr recht, dass der Bund blecht. Und bei allen Verländerungswünschen ist ein Wunsch ja immer automatisch mit im Paket: Die Finanzierungsverantwortung darf sich der Bund behalten.

Bleibt nur ein Detail, das erfolgreiche internationale Vorbilder vorexerzieren. Die haben immer zwei starke Pole: starke, zentrale Vorgaben und Standards und starke, autonome Schulen - mit Personalhoheit. Das aber hieße für die Länder: verwalten ohne Macht (über Lehrer und Geld). Diese Verländerung meinen sie wohl nicht. (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, Print-Augabe, 25.11.2010)