Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist am Mittwoch erneut in der Strafsache Buwog und im Finanzstrafverfahren im Bundeskriminalamt einvernommen worden. Die Vernehmung hat zwei Stunden gedauert und ist von einem Staatsanwalt und vier Ermittlern der Sonderkommission Constantia/Buwog geleitet worden. "In Anbetracht der Fülle der noch zu erhebenden Themen ist davon auszugehen, dass weitere, terminlich noch nicht festgesetzte, Einvernahmen mit Karl Heinz Grasser stattfinden werden", so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey.

"Dieser Termin kam auf Anregung des Beschuldigten zustande und sollte dazu dienen, den Ermittlungsbehörden weitere Unterlagen, insbesondere zum untersuchten Vorwurf der Abgabenhinterziehung, auszufolgen", teilte die Staatsanwaltschaft Wien am Nachmittag - nach der Einvernahme - mit.

Diskretion

Offenbar hatten sowohl die Justiz als auch der Beschuldigte ein Interesse daran, die Medien vom Termin fernzuhalten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am Nachmittag gesagt, es sei noch kein Termin für eine Einvernahme festgelegt worden. Der sonst nicht medienscheue Grasser hatte offenbar Wert auf Diskretion gelegt.

Dass die Staatsanwaltschaft nach der vor den Medien geheim gehaltenen Einvernahme Grassers überhaupt eine Pressemitteilung ausgeschickt hat, erbost dessen Rechtsanwalt. "Ich habe mit der Staatsanwaltschaft ausgemacht, dass über den Termin Stillschweigen herrscht", sagte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter gegenüber der APA. Der Termin sei schon vor seinem Urlaub in der vergangenen Woche ausgemacht worden, dann habe ihm die Staatsanwaltschaft per Mail mitgeteilt: "Damit die Geheimhaltung gewahrt bleibt, machen wir den Termin lieber im Bundeskriminalamt." Dieses offenbar gemeinsame Geheimhaltungs-Vorhaben von Justiz und Beschuldigtem ist laut Anwalt gelungen: "Niemand von den Medien war dort, kein Mensch", so Ainedter.

Beim Termin am Mittwoch habe sein Mandant Urkunden zu den Stiftungen vorgelegt, "dazu gab es ein paar Fragen". Von weiteren Einvernahmeterminen sei ihm nichts bekannt, so der Anwalt.

Offen bleibt, ob Grasser möglicherweise seit den ersten beiden Einvernahmen im September 2010 auch weitere Male oder zumindest ein weiteres Mal befragt worden war, ohne dass dies der Öffentlichkeit bekannt gewesen sei. Grassers Anwalt wollte gegenüber der APA nicht bestätigen, dass es sich um die dritte Befragung gehandelt habe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, sagte hingegen, es habe sich um die dritte Einvernahme gehandelt. Grasser habe Urkunden vorgelegt. (APA)