Wien - Die von der FPÖ im Jahr 2009 gegen den Grünen Abgeordneten Karl Öllinger erhobenen Spitzelvorwürfe werden von der Justiz nicht geteilt. Das Verfahren wurde eingestellt, teilte die Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Anwalt des Grünen am 17. Februar mit. Der Versuch der FPÖ, ihn zu kriminalisieren, sei wieder einmal gescheitert, freute sich Öllinger in einer der APA vorliegenden Stellungnahme.

Die FPÖ hatte dem Grünen vorgeworfen, mit Hilfe des später suspendierten Kriminalbeamten Uwe S. freiheitliche Politiker bespitzelt zu haben, weil er blaue Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen nachweisen wollte. FP-Chef Heinz-Christian Strache vermutete "organisierte grüne Netzwerke eines rechtswidrigen Spitzel- und Vernaderungswesens". Öllinger musste im Spitzel-Untersuchungsausschuss aussagen, die FPÖ zeigte ihn an, er wurde ausgeliefert.

Nun hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gesamteinstellung des Verfahren bekanntgegeben. Die Vorwürfe der FPÖ hatten auf Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt bzw. der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie falsche Beweisaussage vor dem U-Ausschuss gelautet. Begründung für die Einstellung: Kein strafrechtsrelevantes Fehlverhalten, die zugrundeliegende Tat sei nicht mit Strafe bedroht, es bestehe kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung. (APA)