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Mit Sack und Pack kommen die Fünfjährigen in den Kinder-garten - wenn nicht, drohen Strafen.

Foto: AP/Probst

Wien - Verpflichtend und gratis - seit September 2010 trifft das für das letzte Kindergartenjahr in allen Bundesländern zu. Doch längst nicht alle Familien halten sich daran. In Oberösterreich, der Steiermark und in Salzburg gibt es deshalb erste Anzeigen. "Derzeit sind vier Strafverfahren anhängig", bestätigt das Büro der oberösterreichischen Landesrätin Doris Hummer (VP). In der Steiermark laufen drei Verfahren, in Salzburg eines. Es drohen Geldstrafen von je 220 Euro. Auf gütliche Einigung in drei Fällen setzt man in Kärnten.

"Die Eltern haben sich in keiner Weise einsichtig gezeigt, deshalb blieb den Kindergartenbetreibern nur der Verfahrensweg als letzte Konsequenz", erklärt Hummers Büro. Weigern sich die Eltern nach einer Strafe weiterhin, könne im Extremfall das Sorgerecht entzogen werden. Vor den Anzeigen habe es freilich "mehre- re Überzeugungsgespräche" gegeben. Zuerst kontaktierten die Kindergärten die Eltern, anschließend gab es Unterredungen mit den zuständigen Kindergarteninspektorinnen. Zum Schluss versuchte der Bildungsdirektor des Landes die Eltern zu überzeugen. Auch die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung auf häusliche Betreuung zu beantragen, nahmen die Betroffenen nicht an.

Von diesem Angebot machen derzeit 44 Familien in Oberösterreich Gebrauch, oft karenzierte Lehrer oder Kindergärtner. Für diese Familien hat das Land einen Leitfaden mit Lerninhalten für das letzte Kindergartenjahr herausgegeben. Lernzielkontrollen gibt es nicht.

Zu langer Anfahrtsweg

Zwanzig derartige Ausnahmeregelungen wurden auch in Vorarlberg vereinbart. Auch dort sind es vor allem Pädagogen und Psychologen, die häuslichen Unterricht beantragten. In Tirol, vor allem in Osttirol und im Außerfern, gibt es hingegen Ausnahmebestimmungen, wenn der Anfahrtsweg zum Kindergarten 40 Minuten und mehr beträgt.

Aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der weiten Fahrtstrecke gehen in Kärnten 33 künftige Schulanfänger nicht in den Kindergarten. 50 Ausnahmegenehmigungen hat das Land Salzburg erteilt, 27 die Steiermark, 67 waren es in Niederösterreich. Dort wurde die Kindergartenpflicht 2009 eingeführt, und gleich im ersten Jahr gab es zwei Strafverfahren, weil Kinder nicht im Kindergarten auftauchten. Wie sich herausstellte, waren sie mit ihren Eltern im Ausland. Die Verfahren wurden eingestellt. (hei, jub, ker, mue, ver, wei, DER STANDARD, Printausgabe, 25.2.2011)